Entführung eines GC-Fans: Behörden schweigen eisern
Ein 19-jähriger Anhänger des Fussballclubs Zürich (FCZ) hat beim Bundesgericht die Freilassung aus der U-Haft verlangt. Die Aargauer Justizbehörden ermitteln gegen ihn und weitere Personen nach der Entführung eines Fans des Grasshoper-Clubs.
Beim Bundesgericht sei eine Beschwerde gegen die Abweisung des entsprechenden Haftentlassungsgesuchs durch das Aargauer Obergericht eingereicht worden, bestätigte der Zürcher Anwalt Martin Kubli am Montag einen Bericht der «SonntagsZeitung».
Die Behörden hätten das rechtliche Gehör seines Mandanten verletzt. Die Einsicht in die Akten sei verweigert worden. Der Tatvorwurf stütze sich auf angeblich belastende Akten, sagte Kubli. Auch der Haftrichter habe entschieden, ohne diese Akten je gesehen zu haben.
Behörden schweigen
Ein Sprecher der Aargauer Kantonspolizei wollte am Montag keine Auskunft zum Fall geben. Auch das für die Untersuchungen zuständige Bezirksamt Aarau will derzeit keine Angaben machen. Erst nach Abschluss des Falls werde informiert, hiess es.
Nach unbestätigten Berichten sitzen sechs Personen im Zusammenhang mit einer Entführung eines GC-Fans in Untersuchungshaft. Das Bezirksamt Aarau ermittelt wegen Verdachts auf Freiheitsraubung, Hausfriedensbruch und Nötigung.
Die Verhaftungen und Untersuchungen stehen im Zusammenhang mit einer Fehde zwischen rivalisierenden Fussballfans. In der Region Aarau war am 12. November 2007 ein GC-Anhänger entführt worden. Er wurde am Bahnhof Aarau wieder «freigelassen», nachdem die Kantonspolizei den Entführern auf die Spur gekommen war.
(sda)