Tierquälerei: Enthaupteter Schwan – Gericht spricht Mann frei

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TierquälereiEnthaupteter Schwan – Gericht spricht Mann frei

Am Neuenburgersee wurde ein Schwan mit abgerissenem Kopf gefunden. Für die Tat wird wohl niemand bestraft.

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woz
Der Kopf lag im Abfallkübel: Dieses Bild vom Tatort hat die Polizei veröffentlicht. (Mai 2014)

Der Kopf lag im Abfallkübel: Dieses Bild vom Tatort hat die Polizei veröffentlicht. (Mai 2014)

Kein Anbieter/Polizei Neuenburg

Der barbarische Akt eines oder mehrerer Tierquäler, die einem Schwan am Neuenburgersee den Kopf ausgerissen haben, bleibt unbestraft. Knapp zwei Jahre nach dem makabren Fund wurde ein der Tat verdächtigter junger Mann freigesprochen.

Das Regionalgericht Littoral und Val-de-Travers in Boudry NE bestätigte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda Medienberichte, wonach der angeklagte Mann vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden sei. Seine Schuld habe nicht bewiesen werden können. Der Zweifel spreche für den Angeklagten.

Geständnis widerrufen

In der Untersuchungshaft hatte der zur Tatzeit 19-jährige Mann zunächst ein Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen. Laut dem Gericht scheint es, dass dem Schwanenweibchen der Kopf nicht abgeschnitten, sondern ausgerissen wurde. Dies lege die Vermutung nahe, dass mindestens zwei Personen an dem barbarischen Akt beteiligt gewesen seien.

Der leblose Körper des Schwanenweibchens war an einem Sonntagmorgen im Mai 2014 von einem Passanten in der Nähe eines Nestes am Strand von Neuenburg gefunden worden. Die Eier darin waren zerbrochen, der Kopf des Schwans wurde in einen Abfalleimer geworfen. (woz/sda)

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