Attacken auf Juden in Basel: «Er denkt, der Mossad sei hinter ihm her»

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Attacken auf Juden in Basel«Er denkt, der Mossad sei hinter ihm her»

In Basel kam es zu mehreren Attacken auf Juden und ihre Einrichtungen. Der mutmassliche Täter stammt selber aus einer jüdischen Familie. Nun steht er vor Gericht.

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Im Herbst 2018 wurden vier Vandalenakte gegen die jüdische Genossenschaftsmetzgerei in Basel verübt.

Im Herbst 2018 wurden vier Vandalenakte gegen die jüdische Genossenschaftsmetzgerei in Basel verübt.

20 Minuten/sis
Verschiedene Buchstaben der Beschriftung wurden abgerissen.

Verschiedene Buchstaben der Beschriftung wurden abgerissen.

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Die gläserne Eingangstüre wurde eingeworfen.

Die gläserne Eingangstüre wurde eingeworfen.

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Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft umfasst 26 Punkte. Neben diversen, scheinbar ziellosen Sachbeschädigungen soll es der Beschuldigte auf Juden in Basel abgesehen haben. Zur Last gelegt werden ihm mehrere Attacken auf die jüdische Gemeinschaftsmetzgerei sowie Beleidigung, Drohung und gar Nötigung gegen jüdische Personen in der Stadt.

Der Mann, ein 38-jähriger deutscher Staatsbürger, soll die Taten zwischen dem 9. August 2018 und dem 16. Mai 2019 verübt haben. Laut der Staatsanwaltschaft habe er die jüdische Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt, zum Beispiel als er eine Flasche an die Synagoge geworfen oder an ihre Seitentür uriniert habe.

«Das war ich nicht»

Mit Ausnahme eines Diebstahls, zu dem ihn sein Beistand gebracht haben soll, und einer Reihe von Textnachrichten der übelsten Art an eines der Opfer dementierte der Beschuldigte alle Vorwürfe.

DNA-Spuren, Videoaufnahmen und Zeugenaussagen, die ihn belasten, tat er meist wortkarg mit «Das war ich nicht», «Nein» oder «Das ist absurd» ab. Wie seine DNA aber an die verschiedenen Tatorte gelangte, konnte er nicht schlüssig erklären.

Sein Verteidiger versuchte zudem, die Beweiskraft der Spuren zu entkräften. DNA-Spuren seien kein Schuldbeweis, niemand habe ihn gesehen, der Hitlergruss sei «keine Drohung, sondern ein Bekenntnis», führte er ins Feld.

Die Frage nach dem Motiv

Da sein Mandant ohnehin keine Delikte gegen Juden begangen haben soll, ging sein Verteidiger auch nicht darauf ein, was die Taten motiviert haben könnte. Der Beschuldigte, der selber aus einer jüdischen Familie stammt, verlieh seinem Missfallen über die jüdische Bevölkerung hingegen wiederholt Ausdruck.

Die Textnachrichten, in denen er dem Opfer mit sexuellen Übergriffen auf dessen Kinder drohte, begründete der Mann damit, dass ihn die jüdische Gemeinde verfolge, seit er eine Tochter habe. «Sie haben mir 60'000 Franken angeboten, damit sie konvertiert», gab er an. Dies mache ihn wütend. «Seit ich abgelehnt habe, stalken sie mich», sagte er. Die Anzeigen seien eine «Hetzjagd und eine Verschwörung» gegen ihn. Laut der Staatsanwaltschaft habe er bei einer Einvernahme gesagt, der israelische Geheimdienst sei hinter ihm her.

Zudem war am Gericht die Rede von sexuellem Missbrauch, dem der Mann als Kind in Israel zum Opfer gefallen sein soll. Allerdings wurde nicht genauer darauf eingegangen. Er selber verwies auf die Akten und weigerte sich entschieden, «Sachen aus der Vergangenheit» aufzuarbeiten.

Welche Rolle spielt die Krankheit?

Der Beschuldigte befindet sich seit Jahren in psychiatrischer Behandlung. Laut einem Gutachten leidet er an einer paranoiden Schizophrenie, laut einem anderen an drogenbedingten Psychosen. Dass seine Symptome während des Kokainentzugs abnahmen, spricht zumindest für Letzteres.

Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf das erste Gutachten und forderte trotz «schwer verminderter Einsichts- und Schuldfähigkeit» eine unbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten, die zugunsten eine stationären Massnahme aufzuschieben sei.

Für die Verteidigung hingegen sind die Drogen das Problem, weshalb sie eine Fortführung der ambulanten Massnahme verlangt. Von einer stationären Behandlung wollten weder der Verteidiger noch der Beschuldigte etwas wissen. Stattdessen wurde von der Partei lediglich eine Busse von 100 Franken für den zugestandenen Diebstahl gefordert.

Lässt ihn das Gericht auf freiem Fuss?

Sollte das Dreiergericht auf die Forderung der Verteidigung eintreten, könnte sich der Beschuldigte weiterhin frei bewegen. Im Falle eines vollumfänglichen Schuldspruchs würde er zunächst stationär behandelt und müsste dann seine Strafe absitzen. Die Urteilsverkündung ist für Mittwoch, 11 Uhr angesetzt.

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