Henrique SchneiderEr soll oberster Gewerbler werden – jetzt steht er unter Plagiatsverdacht
Henrique Schneider soll am 1. Juli neuer Chef des Schweizerischen Gewerbeverbands werden. Jetzt werden Plagiatsvorwürfe gegen ihn laut.
Darum gehts
Henrique Schneider steht unter Plagiatsverdacht.
Er soll am 1. Juli die Nachfolge von Hans-Ulrich Bigler an der Spitze des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) antreten.
Dass er keine akademischen Titel führe, bestätigt Schneider auf Nachfrage der «NZZ am Sonntag».
Henrique Schneider soll am 1. Juli die Nachfolge von Hans-Ulrich Bigler an der Spitze des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) antreten. Der SGV ist die Dachorganisation der Schweizer KMU. Er vertritt rund 230 Verbände mit gegen 600'000 Unternehmen.
Nun haben Recherchen der «NZZ am Sonntag» ergeben, dass Schneider seinen Lebenslauf stark geschönt haben soll. Ebenso stehe er unter «dringendem Plagiatsverdacht», wie es im Artikel heisst.
In den Autorenangaben zu Schneiders Publikationen würden akademische Titel oder Verweise auf Studien stehen, die nicht zutreffend seien. So führe er unter anderem an, dass er Volkswirtschaftslehre in der Schweiz, China und den USA studiert habe. Bloss fänden sich dafür keine Belege.
«Ich führe keine akademischen Titel»
Dass er keine akademischen Titel führe, bestätigt Schneider auf Nachfrage der «NZZ am Sonntag»: «Ich führe keine akademischen Titel und interveniere, wenn immer ich frühzeitig genug merke, dass solche Titel und Funktionsbeschreibungen mit mir in Verbindung gebracht werden», teilt er mit. Eine Ausnahme sei die Nordakademie in Norddeutschland, «welche aus verschiedenen Gründen Wert auf die Veröffentlichung von Titeln und Funktionsbeschreibungen legt», so Schneider weiter.
Hast du deinen Lebenslauf schon einmal geschönt?
Der österreichische Plagiatsforscher Stefan Weber habe im Auftrag der Zeitung ein Gutachten erstellt. Diese werfe «ein überaus kritisches Licht auf Schneiders umfangreiche Publikationstätigkeit», wie es weiter heisst. In Schneiders Texten fänden sich demnach teils absatzlange Plagiatsfragmente, die er «ohne oder mit ungenügender Quellenangabe aus anderen Publikationen übernommen habe». Das Fazit des Gutachters: «In der Summe ergibt sich der begründete Verdacht von schwerwiegendem wissenschaftlichen Fehlverhalten über mindestens zehn Jahre hinweg (serienmässiges Plagiieren und unbefugtes Verwenden von Titeln bzw. Berufsbezeichnungen).»
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