Fall DemjanjukErneute Niederlage für Nazi-Scherge
In seinem Kampf gegen die Abschiebung nach Deutschland hat der mutmassliche NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk eine weitere Niederlage erlitten. Den Eilantrag, Deutschland die Aufnahme zu untersagen, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ab.
Eine Entscheid darüber, ob der nach Entziehung der US- Staatsbürgerschaft staatenlos gewordene Demjanjuk tatsächlich in der Bundesrepublik aufgenommen werde, sei auch nach dessen Ankunft in Deutschland möglich, befand das Gericht.
Zudem sei es nicht Sache der deutschen Behörden, über die Transport- und vor allem Flugfähigkeit des 89-Jährigen zu befinden. Das OVG wies damit eine Beschwerde Demjanjuks gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werde der Beschuldigte am Dienstag aus den USA kommend in Deutschland eintreffen, sagte ein Sprecher des deutschen Justizministeriums am Montag. Es ist geplant, dass Demjanjuk von Cleveland nach München geflogen wird.
Die USA hatten vorigen Woche weitere Schritte zur Auslieferung des mutmasslichen Kriegsverbrechers eingeleitet und ihn aufgefordert, sich bei der Einwanderungsbehörde zu melden.
Ein Richter des Obersten US-Gerichts hatte am Donnerstag einen Abschiebestopp für Demjanjuk abgelehnt. Demjanjuk kämpft seit Jahrzehnten gegen seine Auslieferung nach Deutschland.
Ihm wird vorgeworfen, als SS-Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im Jahre 1943 an der Ermordung von mindestens 29 000 Personen beteiligt gewesen zu sein. Das Amtsgericht München hat im März einen Haftbefehl wegen Beihilfe zum vielfachen Mord erlassen.
(sda)