Auf dem VeloErst ab 1,6 Promille gibt es ein Fahrverbot
Wer in der Schweiz betrunken Velo fährt, dem droht erst ab 1,6 Promille ein Fahrverbot. Den Fahrausweis ist man dann noch lange nicht los. Hier das Wichtigste zum Thema Velo und Alkohol.
- von
- Andreas Bättig
Wer mal einen über den Durst trinkt, der lässt mittlerweile das Auto in den meisten Fällen stehen - und nimmt stattdessen lieber das Velo. In Deutschland wollten deswegen Innenminister der Bundesländer die Velofahrer härter anpacken. In unserem Nachbarland dürfen die Bürger nämlich bis zu einem Promillewert von 1,6 straffrei rumfahren. Doch wie sieht das eigentlich in der Schweiz aus? Ab wann droht mir eine saftige Busse, wenn ich mich nach ein paar Bieren aufs Velo schwinge? Und: Muss ich auch das Autobillet abgeben, wenn ich betrunken Velo fahre und erwischt werde? Wir haben die wichtigsten Fakten zum Thema Velo und Alkohol zusammengetragen.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich betrunken Velo fahre?
«Grundsätzlich muss ein Velofahrer wie ein Autofahrer mit einer Busse rechnen, wenn er mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat», sagt Guido Bielmann, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen ASTRA. Wie hoch diese Busse ist, ist aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In den meisten Kantonen handelt es sich wie im Kanton Bern beim Fahren in angetrunkenem Zustand mit dem Velo um eine Übertretung. «Wer mehr als 0,5 Promille im Blut hat, zahlt mindestens eine Busse von 200 Franken», sagt Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern. Geregelt ist dies in den Richtlinien für die Strafzumessung. Wie hoch die Busse bei einem höhere Promillewert ist, liege im Ermessen des Staatsanwalts, der den Strafbefehl ausstellt. Wie generell bei Übertretungen, kann die Staatsanwaltschaft eine Busse bis zum Höchstbetrag von 10'000 Franken aussprechen. «Die Fälle, in denen wir einen Strafbefehl gegen einen betrunkenen Velofahrer ausstellen, sind aber eher selten», so Scheurer.
Ab wann muss ich mit einem Velo-Fahrverbot rechnen?
«Wird ein Velofahrer in alkoholisiertem Zustand angehalten, erhält er bei einem Alkoholpegel zwischen 1,6 und 1,9 Promille eine Verwarnung des Strassenverkehrsamtes», sagt Rolf Grüninger, Chef des Strassenverkehrsamtes des Kanton Zürich. Vorher passiert gemäss der Praxis des Strassenverkehrsamtes nichts. «Verursacht der Velofahrer in diesem Zustand aber einen Unfall, erhält er ein Fahrverbot für einen Monat.» Fährt man jedoch unfallfrei durch die Gegend und hat dabei zwei Promille im Blut, gibt es ebenfalls ein Fahrverbot von einem Monat. Erst ab einem Wert von 2,5 Promille bekommt der Velofahrer ein Fahrverbot von mindestens zwei Monaten aufgebrummt.
Wie viele solche Velofahrverbote werden in der Schweiz pro Jahr ausgesprochen?
Gemäss Guido Bielmann, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen ASTRA, hat die Zahl der Velofahrverbote zugenommen. Waren es im Jahr 2010 noch 5, waren es im Jahr 2011 bereits 13. Im letzten Jahr wurden schweizweit 12 solche Verbote ausgesprochen.
Ab wann muss ich mein Autobillet abgeben, wenn ich betrunken Velo fahre?
Laut Rolf Grüninger droht erst ab einem Wert von 2,5 Promille ein Entzug des Autobillets. Vorher nicht - auch bei einem Unfall nicht. «Wird bei einem Velofahrer ein Wert von 2,5-Promille gemessen, wird eine so genannte Fahreignungsabklärung eingeleitet», sagt Grüninger. Dabei wird abgeklärt, ob der Lenker für den Verkehr eine Gefahr darstellt. Je nach Ergebnis kann der Velofahrer das Autobillet behalten oder es droht ein unbefristeter Sicherungsentzug, bis die Fahreignung gutachterlich wieder bejaht werden kann.
Kann es sein, dass ich ein Veloverbot bekomme, aber trotzdem noch mit dem Auto rumfahren darf?
Rolf Grüninger: «Ja.» Das Verbot gilt bis zu 2,5 Promille lediglich für das Velo.
Was passiert, wenn ich betrunken Velo fahre und einen Unfall baue?
Dominic Mathis, Experte des VZ Versicherungszentrum, sagt: «Bis 0,8 Promille übernimmt die Privathaftpflicht den Schaden. Wer aber mehr als 0,8 Promille im Blut hat und trotzdem Velo fährt, handelt nach Gesetz grobfahrlässig.» In diesem Fall könne die Versicherung vom Velofahrer einen Regress einfordern. Das heisst, der Velofahrer muss einen Teil oder sogar den ganzen Schaden übernehmen. «Das wird von Fall zu Fall beurteilt. Das kann aber je nach Schaden sehr teuer werden.» Der Experte warnt zudem: «Einige Versicherungen bieten an, die Grobfahrlässigkeit auszuschliessen. Sie übernehmen auch dann den Schaden, wenn man grobfahrlässig gehandelt hat. Dies gilt aber bei Alkohol nicht.»
Wie viele Velo-Unfälle gibt pro Jahr in der Schweiz?
Gemäss dem Bundesamt für Strassen ASTRA sind im Jahr 2011 3061 Velofahrer verunglückt - 840 verletzten sich dabei schwer, 28 starben. 2012 verunglückten 3246 Velofahrer, 800 davon schwer. Die Zahl der Toten stieg auf 37.