DatenschutzErste Stadt verbietet ihrer Polizei Gesichtserkennung
Premiere in den USA: San Francisco hat den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch die Behörden verboten. Sie bedrohe die Freiheit.
- von
- swe
Der Einsatz von Gesichtserkennung drohe rassistische Ungerechtigkeit zu verschärfen und «bedroht unsere Möglichkeit, frei von ständiger Beobachtung durch die Regierung zu leben», heisst es in einem Beschluss des Stadtrats von San Francisco. Deshalb werde der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch Behörden in der kalifornischen Metropole verboten.
Die städtische Polizei und andere städtische Behörden dürfen gemäss der Entscheidung keinerlei Technologie im Bereich der Gesichtserkennung erwerben, besitzen oder nutzen. Flughäfen oder andere von den Bundesbehörden betriebene Einrichtungen sind von dem Verbot ausgenommen.
Überwachung der Bevölkerung
Kritiker argumentieren, Systeme zur Gesichtserkennung bedeuteten einen starken Eingriff in die Privatsphäre. Zudem drohe die Gefahr, dass Unschuldige fälschlicherweise als Straftäter identifiziert werden könnten.
Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation ACLU warnt, mit der Technologie könne die Öffentlichkeit wahllos und ohne konkreten Verdacht oder Anhaltspunkte flächendeckend überwacht werden. Befürworter der Technologie halten dem entgegen, Gesichtserkennung helfe der Polizei im Kampf gegen die Kriminalität und bringe mehr Sicherheit.
Starke Gegenposition
Es stünden aber nicht alle hinter dem Entscheid der Stadt, schreibt Theregister.co.uk. Die Information Technology and Innovation Foundation (ITIF), hinter der unter anderem verschiedene Tech-Unternehmen stecken, hat sich gegen ein Verbot ausgesprochen. Denn ein Bann solcher Technik würde die öffentliche Sicherheit gefährden, schrieb die Organisation vor rund einem Jahr.
In der Schweiz ist der Einsatz von Gesichtserkennung noch wenig verbreitet. Zwar gibt es eine solche bei der Passkontrolle am Flughafen Zürich. Bei der normalen Polizeiarbeit wird die Gesichtserkennung laut Viktor Györffy, Anwalt und Präsident von Grundrechte.ch, hierzulande aber noch nicht eingesetzt. Dazu bräuchte es zunächst rechtliche Grundlagen, wie er der «Wochenzeitung» erklärte. (swe/sda)

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