Niki Laudas Witwe: Erfolgreiches Zwischenurteil im Erbstreit

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Zwischenurteil in WienErster Erfolg im Erbschaftsprozess – so viel steht Niki Laudas Witwe zu

Im Streit um das Millionen-Erbe der verstorbenen Formel-1-Legende Niki Lauda gibt es ein Zwischenurteil. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien stärkt darin der Witwe den Rücken.

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Seit 2022 klagt die Witwe von Niki Lauda vor dem Wiener Landesgericht gegen die Erbschaftsregelung.

Seit 2022 klagt die Witwe von Niki Lauda vor dem Wiener Landesgericht gegen die Erbschaftsregelung.

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Birgit Lauda (44) fordert ihren Pflichtbetrag, der knapp 30 Millionen Franken betragen soll, ein.

Birgit Lauda (44) fordert ihren Pflichtbetrag, der knapp 30 Millionen Franken betragen soll, ein.

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Der Vorstand der Stiftung und einst enger Vertrauter Nikis, Haig Asenbauer, erklärte in seiner Einvernehmung vor wenigen Wochen die Witwe für erbunfähig. Sie habe eine Kunstsammlung verschwiegen.

Der Vorstand der Stiftung und einst enger Vertrauter Nikis, Haig Asenbauer, erklärte in seiner Einvernehmung vor wenigen Wochen die Witwe für erbunfähig. Sie habe eine Kunstsammlung verschwiegen.

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Darum gehts

  • Vor Gericht gibt es aktuell einen Streit um das Millionenerbe von Niki Lauda.

  • Die Witwe des Formel-1-Rennfahrers, Birgit Lauda, kämpft um ihren Anteil.

  • Nun langte am Dienstag ein erstes Zwischenurteil ein, welches der 44-Jährigen den Rücken stärkt.

Vier Jahre nach dem Tod von Niki Lauda im Universitätsspital Zürich ist vor Gericht ein Streit um sein Millionenerbe ausgebrochen. Seine Witwe Birgit Lauda kämpft um ihren Pflichtanteil. Am Dienstag ist nun gemäss der «Kronen Zeitung» ein erstes Urteil eingelangt. Und das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien stellt sich darin klar hinter die 44-Jährige.

Laut dem Zwischenurteil gibt es für die behauptete Erbunwürdigkeit von Birgit Lauda weder Hinweise noch eine rechtliche Grundlage, berichtet die österreichische Zeitung. Da Niki Lauda in Österreich wohnte und auch arbeitete – und nicht wie von der Privatstiftung Laudas behauptet in Ibiza – sei zudem das österreichische Recht anwendbar. 

Ausserdem besteht ein Anspruch auf einen Pflichtteil. Wie hoch dieser ist, wird erst geklärt. Doch er könnte durchaus im zweistelligen Millionenbereich liegen, heisst es in dem Bericht. «Wir freuen uns für unsere Mandantin über diesen Erfolg», erklärt Birgit Laudas Anwalt Christoph Kerres gegenüber der Tageszeitung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, vier Wochen lang haben beide Seiten nun Zeit für eine Berufung.

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Birgit Lauda fordert knapp 30 Millionen Franken

Das Vermögen der Formel-1-Legende wird auf 200 bis 500 Millionen Franken geschätzt. Aufgeteilt wurde das Erbe in Verlassenschaft und Stiftungsvermögen. Laut der «Bunte» hat Lauda einen dreistelligen Millionenbetrag zum Wohle der Hinterbliebenen in die Privatstiftung gesteckt, da er keinen Streit über seine Erbschaft wollte. Dazu zählen neben seiner Witwe und den gemeinsamen Zwillingen auch seine drei Söhne von zwei weiteren Frauen. Sein Testament hat Lauda offenbar nach 2007 nicht mehr geändert, eine Regelung zu Birgit und den Kindern im Teenageralter gibt es daher lediglich in der Stiftungsurkunde der Privatstiftung.

Nach österreichischem Recht haben der Ehegatte oder die Ehegattin sowie die Kinder, die nicht im Testament berücksichtigt wurden, aber Anspruch auf einen Pflichtanteil. Dieser macht für die Hinterbliebenen eigentlich ein Sechstel des Vermögens aus, doch der Anteil war für Birgit bislang nicht zugänglich. Die Privatstiftung Lauda, in die der einstige Sportler seit Ende der 90er-Jahre seine gesamten Vermögenswerte steckte, hat den Pflichtanteil bislang nicht ausgezahlt, weshalb Laudas zweite Ehefrau in gleich zwei Verfahren gegen die Erbschaftsregelung klagt. Sie fordert knapp 30 Millionen Franken ein.

Eines der Argumente der Stiftung gegen eine Auszahlung war es, dass Niki Lauda vermehrt auf Ibiza gelebt habe und für den Pflichtanteil daher die spanischen Behörden zuständig seien. Ausserdem wollte sie Birgit Lauda für erbunwürdig erklären lassen. Beides ist nun jedoch mit dem Zwischenurteil vom Tisch. 

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