Schaffhausen«Es ist sehr gefährlich, wenn ein verurteilter Islamist in einer Moschee unterrichten darf»
Ein verurteilter Dschihadist gibt in einer Schaffhauser Moschee Koranunterricht. Das sorgt für Kritik.
- von
- Monira Djurdjevic
- Lynn Sachs
Darum gehts
Ein Mann, der wegen seiner IS-Mitgliedschaft verurteilt worden war, durfte in der Schweiz bleiben.
Aktuell lebt der 35-jährige Iraker in Schaffhausen und ist aktives Mitglied beim Islamischen Kulturverein Schaffhausen.
Osamah M.* ist ein verurteilter Dschihadist. In der Moschee des Islamischen Kulturvereins Schaffhausen in Neuhausen am Rheinfall gibt der 35-jährige Iraker trotzdem regelmässig Arabisch- und Koranunterricht. Daran nehmen auch Kinder und Jugendliche teil, wie die «Weltwoche» berichtet.
Islamismus-Expertin Saïda Keller-Messahli findet es «absolut stossend», dass M. unterrichten kann. «In der Gegend wohnen Musliminnen und Muslime aus verschiedenen Kulturen. Der Mann erhält damit die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche mit seiner extremistischen Ideologie zu beeinflussen. Das ist sehr gefährlich.» Keller-Messahli sieht den Fehler bei den Behörden. «Dass man so etwas duldet, ist ein verheerendes Zeugnis für die Schaffhauser Behörden. Dem muss ein Ende gesetzt werden.»
Önder Güneş, Sprecher bei der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz FIDS, sagt dazu: «Personen mit solchen Gesinnungen dürften in unseren Moscheen nicht unterrichten, da würden wir nicht mal eine strafrechtliche Verurteilung abwarten. Daher finden wir es höchst problematisch, wenn diese Person Unterricht geben darf.» Der besagte Verein gehört laut Güneş nicht zu den Mitgliedern der FIDS und ist auch keinem Dachverband der FIDS angeschlossen. «Wenn dem so wäre, würden wir eine Suspendierung des Vereines anwenden», so Güneş.
«Machen keinen Unterschied bei verurteilten Straftätern»
Der Iraker wurde 2014 verhaftet. Unter anderem Anschlagspläne, Propagandaverbreitung und Teilnahme am IS warf ihm die Anklage vor. Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn 2016 zu vier Jahren und acht Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, konkret des Islamischen Staats (IS). Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verfügte eine Ausweisung verbunden mit einer unbeschränkten Einreisesperre.
«Er bleibt nach der Haftentlassung eine Gefahr für die innere Sicherheit der Schweiz», heisst es in einem Fedpol-Bericht. Doch der Iraker bleibt in der Schweiz. Weil ihm in seinem Herkunftsland Folter und Tod drohen könnten, wurde ihm die vorläufige Aufnahme gewährt. Wie es beim Fedpol auf Anfrage heisst, ist man laufend im Austausch mit kantonalen und nationalen Sicherheitsbehörden.
Der 35-Jährige lebt aktuell in Schaffhausen. Er hat laut der «Weltwoche» eine Schweizer Konvertitin nach islamischem Recht geheiratet. Der Sozialhilfeempfänger hat seinen Namen geändert und einen jüdisch klingenden Namen angenommen. Bewilligt haben das die Schaffhauser Behörden. Das Amt für Justiz und Gemeinden des Kantons Schaffhausen bestätigt auf Anfrage, dass eine Namensänderung stattgefunden hat. «Ein Antrag ist eingegangen, wurde geprüft und bewilligt», sagt der Dienststellenleiter Andreas Jenni.
Der Betroffene habe «achtenswerte Gründe» für eine Namensänderung vorlegen können. «Damit eine Namensänderung bewilligt wird, muss eine Person ernstzunehmende, soziale Nachteile aufzeigen können, die sie aufgrund ihres Namens hat», erklärt Jenni. Das gelte für alle Personen. «Wir halten uns an das geltende Namensrecht und machen dementsprechend keinen Unterschied bei verurteilten Straftätern und Straftäterinnen.»
Beim Islamischen Kulturverein Schaffhausen hat bis am Donnerstagabend niemand auf eine Anfrage reagiert.
*Name der Redaktion bekannt
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen