Tiere misshandelt«Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Täter von Schattdorf wieder zuschlägt»
Ein Mann hat sich wiederholt in Schattdorf UR an Tieren vergangen – so auch vergangene Woche. Ein Forensiker erklärt, wie ein solcher Täter tickt.
- von
Darum gehts
In Schattdorf UR wurde ein Mann verhaftet, der einen sexuellen Übergriff auf ein Schaf verübte.
Ein Antrag auf Untersuchungshaft wurde vom Zwangsmassnahmengericht abgelehnt.
Der forensische Psychiater Thomas Knecht schätzt den Fall ein.
Ein 40-jähriger Mann wurde am Samstag in Schattdorf UR in flagranti von der Polizei bei einem Übergriff auf ein Schaf erwischt und festgenommen. Es handelt sich um einen Wiederholungstäter. Ein Verfahren dazu läuft, heisst es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Das Zwangsmassnahmengericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft am Dienstag abgelehnt. Der Mann befindet sich dementsprechend derzeit auf freiem Fuss. Der forensische Psychiater Thomas Knecht schätzt den Fall ein.
Herr Knecht, was treibt einen Menschen zu solchen Taten?
Bekannt ist, dass zoophile Menschen ihre Übergriffe vor allem auf kleinere Tiere verüben, mit denen wir Menschen friedlich zusammenleben, so zum Beispiel Schafe und Ziegen. Oft sind es Männer, die über Jahre keinen oder nur erschwerten Zugang zu adäquaten Partnerinnen und Partnern finden. Dementsprechend wird an Ersatzobjekten, wie Tieren, experimentiert.
Kann man das heilen oder wenigstens therapieren?
Grundsätzlich gilt: Der Geschlechtstrieb ist nicht absolut selektiv. Die psychosexuelle Entwicklung zoophiler Personen ist aber so weit von der Norm abweichend, dass es sehr schwierig sein dürfte, diesen Trieb mit einer psychologischen Therapie anzugehen. Bei unkorrigierbaren Wiederholungstätern kommt eine chemische Kastration infrage, welche die Testosteron-Wirkung blockiert und so den Leuten ihren Trieb nimmt. Dafür muss sich der Patient aber natürlich bereit erklären.
Viele fragen sich, warum ein solcher Täter nicht sofort hinter Gitter kommt. Können Sie das erklären?
Ein sexueller Übergriff auf ein Tier wird juristisch nicht als Vergewaltigung, sondern als Tierquälerei gewertet und hat dementsprechend nicht denselben kriminellen Stellenwert wie ein Übergriff auf einen Menschen. Das Massnahmengericht musste in diesem Fall abwägen, ob man für den Schutz von allfälligen Folgeopfern den 40-Jährigen auf unabsehbare Zeit weggesperrt, da der zoophile Trieb nicht einfach abnehmen wird. Da hat man sich dagegen entschieden.
Wie hoch ist die Wiederholungsgefahr?
Leider werden in meiner Erfahrung viele Täterinnen und Täter von Sexualdelikten rückfällig. Das ist bei Übergriffen auf Tiere nicht anders. Das Risiko ist besonders hoch, wenn es sich, wie in diesem Fall, bereits um einen Wiederholungstäter handelt. Dass der 40-Jährige zu gegebener Zeit wieder zuschlagen wird, ist meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.