Härtere Strafe: «Es ist und bleibt ein Bankraub»

Aktualisiert

Härtere Strafe«Es ist und bleibt ein Bankraub»

Das Zürcher Obergericht hat einen dilettantischen Bankräuber zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Zuvor erhielt er vom Bezirksgericht Hinwil lediglich eine bedingte Geldstrafe.

von
Attila Szenogrady

Ein verschuldeter Vater hat in Grüningen eine ZKB-Filiale überfallen, mit Sprengstoff gedroht und 67 350 Franken erbeutet. Am Freitag verschärfte das Obergericht eine bedingte Geldstrafe des Bezirksgerichts Hinwil massiv und setzte im Sinne der Anklage eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für den Ersttäter fest.

Es war am 19. Juni 2009 als der heute 49-jährige Familienvater verzweifelt war. Der selbständige Unternehmer sass nicht nur auf einem Schuldenberg von über 120 000 Franken, sondern war auch um einen versprochenen Kredit von rund 80 000 Euro geprellt worden. Am Morgen fasste er den spontanen Entschluss, irgendeine Bank zu überfallen.

Dazu erstellte der Schweizer an seinem Computer einen Zettel und schrieb darauf in dummdeutscher Sprache: «Ueberfall 200 000 Franken in Sack, habe in Tasche Sprengstoff und grosses Messer, Freund wartet traussen hat auch Sprengstoff – Wen ich nicht rauskome in 3 Minuten er wird Sprengstoff schmeissen.»

Ueber 67 000 Franken erbeutet

Der Mann rüstete sich danach mit einem über 30 Zentimeter langen Fleischermesser aus und fuhr mit dem Velo seiner Frau nach Grüningen, wo er sich die Filiale der Zürcher Kantonalbank (ZKB) als Zielobjekt aussuchte. Um 10.30 Uhr zog er sich den Kniestrumpf seiner Tochter über den Kopf und betrat die Bank, wo er zunächst eine wartende Kundin mit dem Messer einschüchterte und sie mit einer Geste aufforderte, im Raum zu bleiben. Dann wandte er sich einem Schalter zu und schob den Zettel zusammen mit einem roten Plastiksack unter den Schlitz durch. Die zuständige Bankangestellte las die Botschaft, kam der Forderung nach und steckte Geldnoten für insgesamt 67 350 Franken in den Sack.

Der Räuber machte sich dann mit dem Fahrrad aus dem Staub. Allerdings verliess ihn schon bald der Mut. Zwanzig Minuten nach dem Ueberfall stellte er sich in Gossau freiwillig der Zürcher Kantonspolizei.

Mildes Hinwiler Urteil

Im Mai 2010 musste sich der erwischte Ersttäter zunächst vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Wegen räuberischer Erpressung sowie Nötigung verlangte der zuständige Staatsanwalt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Im Gegensatz zur Verteidigung, die sich für Fronarbeit von fünf Monaten auf Bewährung einsetzte.

Das Hinwiler Gericht ging von einem eher leichten Verschulden aus und führte aus, dass der Täter nicht brutal, sondern eher dilettantisch vorgegangen sei. So habe beispielsweise der zu kurze Strumpf seiner Tochter nur bis zur Nase gereicht. Die Strafe fiel deshalb mit einer bedingten Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu 125 Franken milde aus.

Strafe deutlich verschärft

Zu milde für die Staatsanwaltschaft, die Berufung einlegte und am Freitag vor dem Zürcher Obergericht eine Straferhöhung auf 14 Monate bedingt verlangte. Mit Erfolg. Der zuständige Referent Daniel Bussmann sprach von einem kühnen und unverfrorenen Vorgehen des Beschuldigten. Es liege eine erhebliche Tatschwere vor. «Es ist und bleibt ein Bankraub», ergänzte Mitrichter Martin Burger. Für den Gerichtspräsidenten Reinhold Schätzle gab es sogar raffinierte Aspekte bei der Vorbereitung zum Ueberfall. Beim verfassten Zettel hätten die Polizeibeamten zuerst in Richtung Balkan geschaut, zeigte er sich überzeugt. Damit folgten die Oberrichter einstimmig der Anklage und verschärften die Hinwiler Sanktion deutlich auf 14 Monate bedingt.

Die Verteidigerin hatte vergeblich die Bestätigung des Hinwiler Urteils gefordert und den Ueberfall mit einer Komödie verglichen.

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