Pratteln BLEs stank nach Kot und Urin – Frau hielt Hund und Hase trotz Tierhalteverbot
In der verwahrlosten Wohnung einer 60-Jährigen in Pratteln stiess die Baselbieter Polizei auf einen Pudel und ein Kaninchen. Die Frau war bereits mit einem Tierhalteverbot belegt, das kommt sie nun teuer zu stehen.

- von
- Jonas Gut
Darum gehts
Es stank nach Kot und Urin. Die Pratteler Wohnung, die die Basellandschaftliche Polizei am 27. August letzten Jahres betrat, sei völlig verwahrlost und verdreckt gewesen. Mitten im Schmutz und Chaos finden die Beamten einen Pudel und ein Kaninchen. Vor Ort habe es weder Futter noch Wasser für die Tiere gegeben. Die 60-jährige Anwohnerin hielt die Tiere nicht bloss in «unhygienischen Bedingungen», ihr sei es auch seit 2019 nicht mehr erlaubt Tiere zu halten, wie aus einem Strafbefehl der Baselbieter Staatsanwaltschaft hervorgeht, der 20 Minuten vorliegt.
Das Veterinäramt Zürich verhängte vor knapp vier Jahren ein unbefristetes Tierhalteverbot über die Frau. Diese Massnahme werde erst verfügt, wenn wiederholte schwere Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung vorliegen oder Personen aus anderen Gründen unfähig seien, Tiere zu halten, erklärt der Basler Kantonstierarzt Guido Vogel auf Anfrage. Weiter habe solch ein Verbot stets nationale Gültigkeit. Obwohl die Beschuldigte auf die Straffolgen hingewiesen worden sei, verstiess die Prattelerin aber gegen die Verfügung und schaffte sich die Tiere an.
Mit fast drei Promille durch Pratteln gefahren
Am Tag der Durchsuchung ihres Hauses stürzte die Beschuldigte am Morgen kurz vor halb zehn mit ihrem Mofa auf ihrem Weg zu einem Take-Away-Restaurant im Ortszentrum. Dabei war sie bereits schwer alkoholisiert. Nach Schätzung der Polizei betrug ihr Blutalkohol-Gehalt zu diesem Zeitpunkt mindestens 2,85 Promille. Das Fahrzeug liess die Frau auf der Schlossstrasse liegen und machte sich kurzerhand zu Fuss auf den Weg zum Imbiss. An ihrem Ziel angekommen habe sie sich ein alkoholisches Getränk bestellt.
Die Beschuldigte konnte im Aussenbereich des Restaurants von der Polizei angehalten und kontrolliert werden. Mit dem Liegenlassen ihres «Leichtmotorfahrrads» an der Unfallstelle gefährdete sie die übrigen Verkehrsteilnehmenden. Die spätere Wohnungsdurchsuchung stand mutmasslich in direktem Zusammenhang mit dem Unfall an jenem Vormittag.
Die Frau wurde nun per Strafbefehl rechtskräftig wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, Fahren in fahrunfähigem Zustand und weiterer Verstösse verurteilt. Sie muss eine Busse von 1000 Franken bezahlen, weiter kommen Gebühren und Auslagen im vierstelligen Bereich hinzu, womit sich die Rechnung auf insgesamt 3809.15 Franken summiert.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)