Wahlzettel in ZürichETH-Basti und Professor Hans-Ueli wäre gültig
Den Namen eines Politikers falsch auf den Wahlzettel geschrieben? Kein Problem, Zürcher Stimmenzähler sind grosszügig. Robin Hood oder Adrian Amstutz sind trotzdem ungültig.
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Eine Riesenfreude herrscht zwar bei den Stadtzürcher Stimmenzählern nicht, wenn die Wähler die Namen ihrer gewünschten Ständeratskandidaten falsch auf den Stimmzettel schreiben. Trotzdem sind sie relativ grosszügig, wie Stefan Mittl, Leiter Abstimmungen und Wahlen der Stadt Zürich, sagt: «Wichtig ist einfach, dass der Wille des Wählers eindeutig erkennbar ist.» So fordere es das geltende Recht.
Will heissen: Wer etwa statt Bastien Girod (Grüne) Bastian G., Schiro oder Basteli Giroud schreibt, wird berücksichtigt. Auch Daniel Jositsch (SP) darf sich über Stimmen freuen, wenn er als Daniel Jositsch (FDP), D. Josic oder Prof. Jositsch bezeichnet wird. Wenn auf dem Wahlzettel Heinz Vogt (SVP) oder Strafrechtsprofessor Vogt steht, sackt Hans-Ueli Vogt (SVP) die Stimmen ebenfalls ein und Ruedi Noser (FDP) ist selbst als Rudolf Nooser oder Ruedi Loser (FDP) wählbar. Sogar kreative Namensschöpfungen wie Professor Hans-Ueli oder ETH-Basti sind bei den öffentlich zur Wahl in den Ständerat vorgeschlagenen Kandidierenden gültig.
Robin Hood und ETH-Forscher sind ungültig
Allzu viel Fantasie der Wähler wird dann aber doch nicht gewürdigt, wie Mittl sagt: Steht statt Bastien Girod etwa «Beruf: ETH Forscher» oder «Jüngster» auf dem Wahlzettel, so ist das ungültig. Auch R. Vogt (FDP) ist nicht wählbar, da damit Ruedi Noser (FDP) oder Hans-Ueli Vogt (SVP) gemeint sein könnte. Andere prominente Kandidierende wie Adrian Amstutz oder Karin Keller-Sutter werden ebenfalls nicht berücksichtigt, weil sie nicht im Kanton Zürich wohnen. «Einträge für fiktive Personen wie Robin Hood oder Mickey Mouse führen selbstverständlich auch zu einer ungültigen Stimme», so Mittl.
So oder so empfiehlt Mittl, sich an eine korrekte Schreibweise zu halten: «Sonst riskiert man, die eigene Stimmkraft preiszugeben». Für die neun Stadtzürcher Kreiswahlbüros gelten zwar Richtlinien, wie die Wahlzettel zu beurteilen sind, eine abschliessende Namensliste gibt es aber nicht, so Mittl: «Die Varianten sind zu zahlreich. Im Zweifelsfall verfügt das Kreiswahlbüro über einen gewissen Ermessensspielraum oder nimmt Rücksprache mit meinem Kernteam der zentralen Wahlleitung.» Natürlich bedeute das mehr Aufwand. Auch hat jede Gemeinde andere Entscheidungskriterien beim Stimmenzählen – die oberste Aufsicht über die Wahlen hat der Kanton.