Strafgericht BS: Ex-Beamter zu 14 Monaten bedingt verurteilt

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Strafgericht BSEx-Beamter zu 14 Monaten bedingt verurteilt

Weil er während fünf Jahren unrechtmässig Arbeitsbewilligungen erteilt hat, ist ein Ex-Beamter jetzt zu 14 Monaten bedingt verurteilt worden.

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Der Angeklagte war während 23 Jahren Leiter der Abteilung Arbeitsbewilligungen beim Amt für Arbeit und Wirtschaft.

Der Angeklagte war während 23 Jahren Leiter der Abteilung Arbeitsbewilligungen beim Amt für Arbeit und Wirtschaft.

Beim Verurteilten handelt es sich um einen ehemaligen Abteilungsleiter des baselstädtischen Amtes für Wirtschaft und Soziales. Der heute 61-Jährige war für Arbeitsbewilligungen zuständig und wurde 2013 wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe freigestellt. Inzwischen ist er frühpensioniert.

Der Gerichtspräsident des Strafgerichts BS beurteilte das Verschulden des Angeklagten bei der Urteilseröffnung als schwer. Er habe bei der Erlassung von Arbeitsbewilligungen bewusst eine unrechtmässige Praxis eingeführt und dafür auch Mitarbeiter eingespannt – namentlich eine Lehrtochter und einen Angestellten, der seinem Chef einen festen Job zu verdanken habe.

Aus «humanitären Gründen» gehandelt?

Der Angeklagte hatte vor Gericht geltend gemacht, dass er bei den Arbeitsbewilligungen für Personen aus neuen EU/Efta-Ländern und aus Drittstaaten der Wirtschaft habe helfen wollen. Auch «humanitäre Gründe» sowie die Suche nach pragmatischen Lösungen führte er ins Feld.

Für das Gericht waren das jedoch Schutzbehauptungen. Der Angeklagte habe sich auf einen Ermessensspielraum berufen, der aber sehr klein gewesen sei. Er habe sich bewusst über geltende Gesetze und Vorschriften hinweggesetzt. Die konkreten Anforderungen für Arbeitsbewilligungen gibt das Bundesrecht vor. Unter anderem ist der Inländervorrang eine klare Vorgabe.

Erotische Massage als Dankeschön

In der Anklageschrift werden mehr als 50 Arbeitsbewilligungen aufgelistet, die ab 2009 unrechtmässig erteilt worden waren. Die Anklage ging explizit auf einen Fall ein, bei dem sich eine Klientin mit einer erotischen Massage für eine verlängerte Aufenthaltsbewilligung bedankt habe. In 24 Fällen hat der ehemalige Abteilungsleiter negative Entscheide seiner Untergebenen nachträglich gekippt und eine Bewilligung erteilt.

Seinen Posten als Abteilungsleiter hatte der Angeklagte 1987 angetreten. Über Jahre habe er seine hauptsächliche Funktion tadellos erfüllt und auch immer sehr gute Mitarbeiterbeurteilungen erhalten, sagte der Gerichtspräsident. Dass er seine Stelle verloren habe und sein Ruf beschädigt sei, habe sich strafmildernd ausgewirkt.

Über Weiterzug noch nicht entschieden

Für die bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten hat das Gericht eine Probezeit von zwei Jahren angesetzt. Zudem muss der Angeklagte Verfahrenskosten in Höhe von rund 8000 Franken sowie eine Urteilsgebühr von rund 13'000 Franken bezahlen.

Mit seinem Strafmass lag das Gericht vier Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 18 Monate bedingt gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Ob das Urteil ans Appellationsgericht weitergezogen wird, liess er am Freitag offen.

(aj/sda)

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