FCZ-Fan verprügeltEx-Hooligan muss halbes Jahr ins Gefängnis
Ein gewaltbereiter Ex-Hooligan hat einen FCZ-Fan niedergeschlagen und schwer verletzt. Nun kassierte der reumütige Maurer eine Freiheitsstrafe.
- von
- Attila Szenogrady
Es war am 10. April 2011, als es nach dem Lokalderby Zürich gegen GC vor dem Letzigrund-Stadion zu einer fatalen Schlägerei kam. Einige betrunkene FCZ-Fans suchten Streit und pöbelten beim Eingangsbereich zur Baslerstrasse ausgerechnet den heute 26-jährigen Angeklagten an. Bei ihm handelte es sich um einen gewaltbereiten Mitläufer des militanten Hooligan-Vereins «Zürichs kranke Horde».
Der Beschuldigte und ein Begleiter nahmen die Herausforderung offenbar an. «Sie hatten mich einfach genervt», erinnerte sich der hochgewachsene Kraftsportler am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich zurück.
Heftiger Schlag mit der halboffenen Pranke
Fest steht, dass der kräftige Hüne zuerst einen Gegner wegstiess. Danach kam er seinem Kollegen zu Hilfe und führte laut Anklage mit seiner halboffenen Pranke einen heftigen Schlag ins Gesicht des Geschädigten aus. Der heute 38-jährige FCZ-Fan stürzte und schlug mit dem Schädel ungebremst auf den Boden auf. Ein Zeuge berichtete später, dass der Kopf des Geschädigten wie eine Wassermelone gegen den Asphalt geschmettert sei.
Der Schläger bemerkte die schwere Verletzung nicht und begab sich an seinen damals nahe gelegenen Wohnort. Am nächsten Tag stellte er sich allerdings freiwillig der Polizei und verbrachte danach 80 Tage in Untersuchungshaft. Das verheiratete Opfer lag mit einem schweren Schädelbruch und einem lebensgefährlichen Gehirntrauma mehrere Wochen lang im Koma.
Beim Opfer entschuldigt
Der zuständige Staatsanwalt Pascal Gossner lastete dem gebürtigen Ostschweizer vor den Schranken eine schwere Körperverletzung an und verlangte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Sechs Monate davon soll er absitzen. Zudem droht der Widerruf einer ehemals bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 120 Franken. So wurde der frühe Türsteher bereits im November 2010 wegen Landfriedensbruchs sowie Tätlichkeiten verurteilt. Der kahlköpfige Bauarbeiter hatte bei Ausschreitungen vor dem Stadion einen Polizeibeamten einfach gepackt und weggeschleudert.
Vor Gericht hinterliess der Angeschuldigte allerdings einen geläuterten Eindruck. Er habe heute jeglichen Kontakt zu den Hooligans abgebrochen, versicherte er und zeigte wiedeholt Reue. Für ihn sprach, dass er sein Opfer wiederholt besucht und sich bei ihm entschuldigt hat. Dem FCZ-Fan soll es glücklicherweise wieder besser gehen. Allerdings sind die gesundheitlichen Folgen des fatalen Sturzes noch nicht ausgestanden.
Vorsätzlich oder fahrlässig?
«Ich habe zu schnell und zu nervös reagiert», erklärte der Beschuldigte vor Gericht. Allerdings stellte er einen Vorsatz in Abrede. So habe er seinem Gegner bloss eine «Flättere» verpasst. Anders sah es Staatsanwalt Gossner. So habe sich der Mann bereits früher mit anderen Gruppierungen im Wald getroffen, um sich zu prügeln. Daher habe er um das hohe Risiko seiner Schläge gewusst und damit zumindest eventualvorsätzlich gehandelt.
Eine andere Meinung vertrat Verteidiger Valentin Landmann. Er verlangte wegen fahrlässig schwerer Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Landmann führte aus, dass der Sturz des Opfers für seinen Mandanten völlig überraschend erfolgt sei. Zudem habe sich der Geschädigte die schwere Verletzung beim Aufprall auf den Boden zugezogen. Nicht zuletzt trage auch der FCZ-Fan eine gewisse Mitverantwortung an der Eskalation.
Schwere Körperverletzung in Kauf genommen
Das Gericht folgte am Mittwoch nicht nur der Anklage, sondern ging sogar mit einer teilbedingten Freiheitsstraf von zweieinhalb Jahren über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Sechs Monate davon soll der Handwerker absitzen. Es sei für den gewalterfahrenen Beschuldigten voraussehbar gewesen, dass er jemanden mit einem Schlag erheblich verletzen könnte, führte der Gerichtsvorsitzende Roland Heimann aus. Der nüchterne und trainierte Beschuldigte habe dabei dem betrunkenen Geschädigten einen heftigen Schlag versetzt. Alles andere sei lebensfremd.
Das Gericht stufte das Verschulden als erheblich ein. Positiv bewertete es die aufrichtige Reue des Täters, sein Geständnis und die Bemühungen um Wiedergutmachung. Ansonsten wäre die Strafe viel höher ausgefallen. Die finanziellen Folgen der schweren Körperverletzung sollen grösstenteils auf dem Zivilweg geregelt werden. Der Ehefrau des Opfers wurde aber bereits jetzt ein Schmerzensgeld von 3000 Franken zugesprochen.