Basel: Ex-Spitzenfechterin Gianna Hablützel-Bürki muss vor Gericht

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BaselEx-Spitzenfechterin Gianna Hablützel-Bürki muss vor Gericht

Gianna Hablützel-Bürki war die beste Fechterin, die die Schweiz je hervorbrachte. Bei einem Konflikt mit dem Fechtverband hat sie sich aber möglicherweise strafbar gemacht. 

Lukas Hausendorf
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Lukas Hausendorf
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Die erfolgreichste Schweizer Degenfechterin hat sich mit dem Schweizer Fechtverband Swiss Fencing überworfen. Bei diesem Streit könnte sie sich mit einem Social-Media-Post vor den Vorstandswahlen 2021 gar strafbar gemacht haben.

Die erfolgreichste Schweizer Degenfechterin hat sich mit dem Schweizer Fechtverband Swiss Fencing überworfen. Bei diesem Streit könnte sie sich mit einem Social-Media-Post vor den Vorstandswahlen 2021 gar strafbar gemacht haben.

Tamedia/Nicole Pont
2000 gewann sie an den Olympischen Spielen in Sydney Silber im Einzel- und Teamwettbewerb. 

2000 gewann sie an den Olympischen Spielen in Sydney Silber im Einzel- und Teamwettbewerb. 

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Am 1. Juni muss sich die ehemalige Spitzensportlerin nun vor dem Basler Strafgericht verantworten.

Am 1. Juni muss sich die ehemalige Spitzensportlerin nun vor dem Basler Strafgericht verantworten.

20 Minuten

Darum gehts

  • Die ehemalige Spitzenfechterin Gianna Hablützel-Bürki muss sich vor dem Basler Strafgericht wegen Verleumdung verantworten.

  • Hintergrund ist eine Fehde zwischen ihr und teils ehemaligen Mitglieder des Swiss-Fencing-Vorstands.

  • Sie bezichtigte den damaligen Vorstand vor den Wahlen 2021 unter anderem der Bestechung.

Vom Spitzensport hat sich Gianna Hablützel-Bürki längst zurückgezogen. Doch kampflustig ist die erfolgreichste Fechterin, die die Schweiz je hervorbrachte, noch immer. Am 1. Juni muss sie sich vor dem Basler Strafgericht wegen mehrfacher Verleumdung verantworten. Hintergrund ist ein Konflikt zwischen ihr und dem ehemaligen Vorstand von Swiss Fencing. 

Im Vorfeld der Vorstandswahlen des Verbands im Frühling 2021 machte die Baslerin auf Social Media Stimmung gegen den damals amtierenden Vorstand. Diesem warf sie in corpore vor, die Ethik-Charta von Swiss Olympic zu missachten und Wahlstimmen zu kaufen. Den schwerwiegenden Vorwurf der Bestechung wollten die Beschuldigten nicht auf sich sitzen lassen. Fünf der Beschuldigten reagierten auf den Post mit einer Klage. Den Tatbestand der Verleumdung soll Hablützel-Bürki gleich mehrfach erfüllt haben, weil sie den Post am 7. Mai 2021 sowohl auf Facebook als auch auf Linkedin veröffentlichte.

Der Post entfaltete Wirkung. Ihr langjähriger Gegenspieler Gabriel Nigon wurde abgewählt. Zwei der von Hablützel-Bürki empfohlenen Kandidaten schafften die Wahl. Auch die Staatsanwaltschaft hält fest, dass das Wort der Olympiamedaillengewinnerin nach wie vor «grosses Gewicht» habe im Fechtsport. Nach der Wahl äusserte sich Hablützel-Bürki denn auch erfreut. Vorher habe 17 Jahre lang «Diktatur» geherrscht im Verband und die Vorstandsämter seien unter der Hand vergeben worden, wie sie gegenüber der «Aargauer Zeitung» ausführte.

Ihr droht eine empfindliche Busse

Nach einer superprovisorischen Verfügung löschte Hablützel-Bürki die beanstandeten Posts am 12. Mai 2021. Nachgeben will die Fechterin aber nicht. Den Strafbefehl, den die Basler Staatsanwaltschaft am 20. Juni 2022 erliess, ficht die 53-Jährige an. Die Staatsanwaltschaft hatte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 8100 Franken sowie einer Busse von 1600 Franken verurteilt, zusätzlich wären ihr Verfahrenskosten in der Höhe von 656 Franken aufgebrummt worden.  

Gianna Hablützel-Bürki war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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