Nach Frühpension: Ex-Strafvollzugs-Chef hat die Seite gewechselt

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Nach FrühpensionEx-Strafvollzugs-Chef hat die Seite gewechselt

Martin Kraemer ging als Vorsteher des Amts für Freiheitsentzug frühzeitig in Pension. Jetzt hat er eine Anwaltskanzlei eröffnet – und empfiehlt sich für Beschwerden gegen Vollzugs-Verfügungen.

Nora Camenisch
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Nora Camenisch
Praktiziert jetzt wieder als Anwalt: Martin Kraemer.

Praktiziert jetzt wieder als Anwalt: Martin Kraemer.

Die Thorberg-Affäre rund um den ehemaligen Direktor G.C.* schlug vor einem Jahr hohe Wellen im Kanton Bern. Kritik einstecken musste auch dessen Chef Martin Kraemer, damaliger Vorsteher des bernischen Amts für Freiheitsentzug. Der Vorwurf: Die Anstellung des ehemaligen Direktors sei nicht korrekt abgelaufen. Zudem soll er Polizeidirektor Käser nicht unverzüglich über die Sexualkontakte von G.C. im Bieler Drogenstrich orientiert haben.

Per Anfang 2015 liess sich Kraemer aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig pensionieren. Doch die Zeit für den Ruhestand scheint für Kraemer noch nicht reif zu sein: Wie eine Karte belegt, hat er sich per 6. Oktober im Anwaltsregister des Kantons Bern eintragen lassen und eröffnet eine eigene Praxis. Auf der Karte sind Kraemers Aus- und Weiterbildung, berufliche Laufbahn und Kernkompetenzen aufgeführt. Zu diesen gehören demnach unter anderem das Strafrecht und das Strafvollzugsrecht – darunter auch Beschwerden gegen Vollzugsverfügungen.

Für Vollzugsverfügungen ist im Kanton Bern Kraemers ehemalige Direktion zuständig. Er dürfte sich mit dem Thema durch seine langjährige Tätigkeit also bestens auskennen.

«Seitenwechsel ist seltsam»

Für Irritation sorgte Kraemers neue Tätigkeit allerdings bei der Strafgefangenenorganisation Reform 91. Diese hat die Karte ebenfalls erhalten – mit einer persönlichen Bitte von Kraemer, man möge ihn doch weiterempfehlen. «Ich finde diesen Seitenwechsel schon ein wenig seltsam. Ausserdem hiess es Anfang des Jahres noch, Kraemer gebe sein Amt aus gesundheitlichen Gründen ab», so Peter Zimmermann von der Reform 91. Selbstverständlich stehe es Kraemer frei, eine Kanzlei zu eröffnen. Weiterempfehlen wolle man ihn aber sicher nicht.

Kraemer selbst wollte sich dazu gegenüber 20 Minuten nicht äussern.

* Name der Redaktion bekannt

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