Kanton St. GallenExplodiertes Feuerwerk nicht bei Polizei gemeldet – 76-Jähriger kassiert Busse
Im August 2022 geriet auf einem Schiff ein Feuerwerk bei einem Firmenjubiläum ausser Kontrolle. Es kam zu einer Explosion. Der Verwaltungsratspräsident der engagierten Feuerwerksfirma kassierte nun einen Strafbefehl, da er den Zwischenfall nicht gemeldet hatte.
Darum gehts
Im August 2022 feierte eine Firma ihr 100-jähriges Jubiläum und organisierte dafür ein grosses Feuerwerk.
Die Installation des Feuerwerks wurde vom Verwaltungsratspräsidenten der Feuerwerksfirma (76) beaufsichtigt.
Die Show geriet aber ausser Kontrolle und es kam zu einer Explosion.
Der 76-Jährige wurde nun per Strafbefehl verurteilt.
Es sollte eine schöne Jubiläumsfeier zum 100. Geburtstag einer Ostschweizer Firma werden. Ende August 2022 organisierte die Firma für ihre Feier ein Feuerwerk auf einem Schiff im Kanton St. Gallen und beauftragte dafür eine Feuerwerksfirma. Bei der Installation der Pyrotechnik beaufsichtigte der Verwaltungsratspräsident der Feuerwerksfirma, ein 76-jähriger Luzerner, die Aufbauarbeiten.
Spätabends, gegen 22.30 Uhr, wurde dann auf dem Schiff das Feuerwerk gezündet. Auch der Verwaltungsratspräsident war dabei anwesend, allerdings am Land. Etwa neun Minuten und 30 Sekunden nach Feuerwerksbeginn kam es zu einer ungewollten heftigen Explosion, die einen lauten Knall verursachte. Die Explosion konnte bis zum Ufer wahrgenommen werden.
Polizei erfuhr erst über Umwege von der Explosion
Bei der Explosion wurden Fensterscheiben des Schiffes eingedrückt und zwei Personen, die sich auf dem Schiff befanden, wurden leicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden in der Höhe von etwa 31’000 Franken. Der Luzerner meldete die Explosion aber nicht bei der Kantonspolizei, obwohl Zwischenfälle dieser Art gemäss Sprengstoffgesetz den Behörden gemeldet werden müssen.
«Weil er davon ausging, dass der anwesende Seerettungsdienst eine entsprechende Meldung an die Polizei erstatten würde, meldete der Beschuldigte selbst die Explosion nicht der Polizei, obwohl er als Organisator des Feuerwerks und als Verwaltungsratspräsident dafür verantwortlich gewesen wäre», so die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, den der 76-Jährige nun erhielt. Erst fünf Tage nach der Explosion erfuhr die Polizei über Umwege vom Vorfall.
76-Jähriger muss über 2000 Franken bezahlen
Der 76-Jährige wurde nun Anfang Juni der fahrlässigen Übertretung des Sprengstoffgesetzes schuldig gesprochen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte ihn zu einer Busse von 1500 Franken. Sollte er diese Busse nicht bezahlen, müsste er stattdessen für 15 Tage ins Gefängnis. Zusätzlich muss der Luzerner auch für die Gebühren und besonderen Auslagen von total 550 Franken aufkommen.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
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