SCHWYZ: Fälscherin muss im Knast bleiben

Aktualisiert

SCHWYZFälscherin muss im Knast bleiben

Eine 53-jährige Betrügerin aus dem Kanton Schwyz muss weiterhin im Gefängnis bleiben. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Schwedin hatte in den 90er Jahren von einem damals über 90-jährigen Mann durch gefälschte Unterschriften knapp drei Millionen Franken ertrogen. Gegen das Urteil wollte sie sich mit einem neuen Schriftgutachten wehren. Nach dem Kantonsgericht hat nun aber auch das Bundesgericht das entsprechende Revisionsgesuch abgelehnt. Die Betrügerin sitzt ihre 30-monatige Zuchthausstrafe seit Mai vergangenen Jahres ab.

Deine Meinung