Transitplätze: Fahrende auf Land von Gefängnis?

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TransitplätzeFahrende auf Land von Gefängnis?

Dem Kanton Bern ist es nicht möglich, die zwei angekündigten Transitplätze für Fahrende zur Verfügung zu stellen. Nun springt vielleicht das Gefängnis Witzwil in die Bresche.

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Das Land des Rasthofs Platanenhof in Gampelen gehört der Justizvollzugsanstalt Witzwil. Werden hier bald Fahrende parkieren?

Das Land des Rasthofs Platanenhof in Gampelen gehört der Justizvollzugsanstalt Witzwil. Werden hier bald Fahrende parkieren?

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2016 nahmen Fahrende das Areal illegal in ­Beschlag. Diesmal könnten sie eine Erlaubnis erhalten.

2016 nahmen Fahrende das Areal illegal in ­Beschlag. Diesmal könnten sie eine Erlaubnis erhalten.

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Anfang Jahr kündigte Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) an, der Kanton Bern werde diesen Frühling zwei provisorische Transitplätze mit je 20 bis 30 Plätzen zur Verfügung stellen. Daraus wird nun aber nichts. Lediglich ein Stellplatz in Brügg steht derzeit zur Verfügung. Nun könnte aber die Justizvollzugsanstalt (JVA) Witzwil die Lücke schliessen, wie die «Berner Zeitung» am Freitag berichtet.

Die JVA ist der grösste Landbesitzer im Kanton und verfügt über viele landwirtschaftliche Parzellen. Direktor Hans-Rudolf Schwarz sagt: «Wenn uns der Regierungsrat in einer Notsituation anfragen würde, wäre nicht ausgeschlossen, dass wir superprovisorisch und vorübergehend eine Parzelle für Fahrende zur Verfügung stellen.» Jedoch habe man in der Vergangenheit mit Fahrenden sehr schlechte Erfahrungen gemacht, sagt Schwarz und bringt damit zum Ausdruck, vom Projekt alles andere als angetan zu sein.

An Offerte sind Bedingungen geknüpft

Vor zwei Jahren, als Fahrende eine JVA-Parzelle beim Rasthof Platanenhof in Gampelen illegal in ­Beschlag nahmen, sorgte dies für rote Köpfe bei der JVA. Lediglich dank gewissen «Lenkungsmassnahmen», wie Schwarz sie nennt, konnten Probleme im letzten Jahr vereitelt werden.

Als Grund, dennoch für den Kanton in die Bresche zu springen, bezeichnet Schwarz die «gesellschaft­liche Verantwortung», die der grössten Landbesitzerin des Kantons zukomme. Das Bereitstellen von Stellplätzen für Fahrende liege aber ganz klar in der Verantwortung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion.

An die Offerte des Gefängnisses sind ausserdem Bedingungen geknüpft, wie Schwarz klarstellt: «Es braucht ein Zuführ-, ein Betriebs- und auch ein Räumungskonzept.» Welche Parzelle die JVA zur Verfügung stellen würde, ist nicht bekannt.

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