Wileroltigen BEFahrende zerstören Ökowiese von Bauer Spack
Illegal installierten sich Fahrende am Sonntag auf dem Feld von Rudolf Spack-Stooss. Obwohl sie wieder abzogen, bleibt ihm der Schaden.
- von
- Mira Weingartner
(20 Minuten / miw)
Landwirt Rudolf Spack-Stooss ist total frustriert. Auf seinem Land im bernischen Wileroltigen hat sich am vergangenen Wochenende eine Gruppe französischer Fahrender auf einer seiner liebevoll gepflegten Ökowiesen niedergelassen – dies ganz ohne Bewilligung. «Der Schaden ist enorm. Es liegt eigentlich alles am Boden», berichtet der betroffene Bauer Rudolf Spack-Stooss. Er sei völlig überrumpelt worden: «Wir kamen am Sonntagmittag von einem Ausflug nach Hause und wollten gerade grillieren. Da meldete sich ein Nachbar mit der Nachricht, dass sich eine grosse Gruppe Fahrender aus Frankreich auf einem unserer Landstücke installieren will.» Die Fahrenden mit ihren rund 30 Wohnwagen seien wie aus dem Nichts aufgetaucht.
Das Bauernpaar aus Wileroltigen intervenierte umgehend: «Wir gingen sofort auf Platz und konnten noch einige vom Befahren der Wiese abhalten.» Bauer Spack-Stooss sowie die herbeigerufene Polizei waren überzeugt: Die Fahrenden – vorwiegend junge Familien – würden die Fläche nicht wieder verlassen. Nach einer zweistündigen Diskussion hätten die Fahrenden das Feld wieder verlassen – ein vorgeschlagener Mietpreis für das Land sei dem Chef der Gruppe zu teuer gewesen. «Mir aber bleibt ein Totalschaden an meiner Ökofläche zurück», sagt der frustrierte Landwirt.
Tipps für den Umgang mit Fahrenden
Beim Berner Bauern Verband befürchtet man, dass sich die Lage in nächster Zeit weiter zuspitzt. «Mehrere Verträge für Standplatzvermietungen zwischen Bauern und Fahrenden laufen in diesen Tagen ab. Die Gruppen müssen deshalb weiterziehen und werden sich auf anderen Feldern von hiesigen Bauern niederlassen», sagt Geschäftsführer Andreas Wyss.
Der Bauernverband gibt nun Tipps ab, was Betroffene bei einer unbewilligten Belegung ihrer Weiden und Ackerfelder tun können. Es sei mit den Fahrenden immer zuerst ein persönliches Gespräch zu führen. Dabei sollten diese zum Verlassen des Grundstückes aufgefordert werden – laut Gesetz müsse man nämlich niemanden gegen seinen Willen auf seinem Grundstück dulden. Sollte ein Gespräch nicht fruchten, wird der Beizug der Polizei empfohlen. Auch die Gemeinde solle benachrichtigt werden. «Trotz allem – schliesslich ist der Bauer der Leidtragende», sagt Wyss. Und er fordert: «Die öffentliche Hand muss deshalb genügend Stand- und Druchgangsplätze für Fahrende zur Verfügung stellen.»