Visp VSFalschparkierer kommen wegen falschen Zetteln ungestraft davon
Ein Laden in Visp ärgert sich über die unrechtmässig parkierten Autos. Wegen «unglücklich» gewähltem Wortlaut müssen die Schuldigen aber nicht zahlen.
- von
- Dominique Dussling
Darum gehts
Falschparker und -parkerinnen kommen wegen eines Formulierungsfehlers ohne Busse davon. Geschäfte in Visp VS kämpfen immer wieder mit «Wildparkierern», schreibt der «Walliser Bote». Besucher und Besucherinnen der Lonza-Arena lassen sich oft dazu verleiten, ihre Autos während eines Eishockey-Matches oder anderen Anlassen vor umliegenden Geschäften abzustellen. Während der Oberwalliser Frühjahrsausstellung Vifa, die wieder Gäste in die Arena lockte, stellte der Laden «Radikal Liquidationen», der zur Otto’s AG gehört, erstmals Parkscheine aus.
«Wir haben diesem Spiel nun lange genug zugeschaut. Nun mussten wir endlich reagieren, denn immer wieder werden unsere Parkplätze missbräuchlich und rechtswidrig benutzt», sagt Direktionsassistentin Angela Schnyder der Zeitung. Wer ohne Parkschein sein Auto vor dem Geschäft abstellte, sollte zur Kasse gebeten werden. Doch die Zettel, die an den Windschutzscheiben der falsch abgestellten Autos landeten, waren fehlerhaft.
Polizei als Vermittler
Die Vifa wandte sich an die Visper Polizei. Grundsätzlich dürfen Geschäftsinhaber und -inhaberinnen gegen Falschparkierende vorgehen, erklärt Polizeikommandant Daniel Bürki dem «Walliser Boten». Zusätzlich seien die Parkplätze vor dem Radikal-Geschäft mit einem richterlichen Verbot gekennzeichnet gewesen. Laut Bürki sei das «Wording» auf den Zetteln aber unglücklich. Das Problem: Es war die Rede von einer Parkuhr-Nachforderung. Doch es seien gar keine Parkuhren vorhanden gewesen. Deswegen greife die Forderung nicht.
Die Otto’s AG verspricht, sämtlich Forderungen zu stornieren und das Geld zurückzuerstatten. Doch die Firma spricht eine Warnung an «Wildparkierer» aus: Den betroffenen Personen soll bewusst sein, dass sie nur dank der falschen Formulierung nicht zahlen müssen. Ihr Handeln sei nichtsdestotrotz strafwürdig.
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