Statistik des BundesFast 20’000 Jugendliche gerieten im Corona-Jahr in Konflikt mit dem Gesetz
Gegen 18’209 Jugendliche wurden im Jahr 2020 Urteile ausgesprochen. Besonders die Gewalttaten nahmen im Coronajahr zu.
Darum gehts
Der Bund hat bekannt gegeben, wie sich die Jugendkriminalität im letzten Jahr (2020) entwickelt hat.
Das BFS stellte dabei eine zehn-prozentige Steigerung bei Vergehen gegen das Strafgesetz fest. Besonders die Gewaltdelikte nahmen zu.
Wie die Corona-Pandemie in die Zahlen gespielt hat, ist noch nicht geklärt.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat die Zahlen zur Jugendkriminalität im Jahr 2020 veröffentlicht. Die Expertinnen und Experten des Bundes verzeichneten in mehreren Kategorien ein hohes Wachstum gegenüber den Vorjahren. So wuchs die Anzahl der Gewaltdelikte etwa um 23 Prozent. Ob und wie die Pandemie sich auf die Statistik ausgewirkt hat, bleibt aber noch unklar. Allerdings stieg im Corona-Jahr die Anzahl der Gewaltdelikte auch bei den Erwachsenen.
Mehr Gewalttaten, weniger Betäubungsmittelkonsum
Insgesamt kamen im Jahr 2020 18’209 Jugendliche in Konflikt mit dem Gesetz. Gegen sie wurden 20’611 Urteile ausgesprochen. Bei den allermeisten Vergehen (12’667) handelte es sich aber nicht um eine Straftat gemäss des Strafgesetztes. Trotz eines Rückgangs von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr, kam es noch zu 4285 Vergehen wegen Betäubungsmittekonsums, gefolgt von Straftaten gegen das Strassenverkehrsgesetz (3829) sowie das Transportgesetz (3418). Darunter fallen auch Vergehen im öffentlichen Verkehr, wie dem Blockieren einer Türe, um die Abfahrt eines Zuges zu verzögern.
Die 7944 Straftaten gegen das Strafgesetz (Stgb) stellen eine zehn-prozentige Steigerung gegenüber dem Vorjahr (7203) dar. Besonders stark angestiegen ist der Raufhandel – also körperliche Auseinandersetzungen, bei denen mehr als zwei Personen involviert sind. Hier stellt die Statistik fast eine Verdoppelung fest (+93 Prozent). Körperverletzungen, Angriffe und Raub erfuhren ebenfalls hohe zweistellige Wachstumszahlen.
209 Jugendliche wurden mit einem Freiheitsentzug belegt
Das Jugendstrafrecht sieht bei unter 15-Jährigen keinen Freiheitsentzug oder die Sprechung von Bussen vor. Stattdessen können diese mit einem Verweis belegt oder ihnen persönliche Leistungen angeordnet werden. Anders sieht es bei den Jugendlichen über 15 Jahre aus. 95 Prozent von ihnen wurden gemäss des BFS mit einer Strafe und/oder einer Massnahme geahndet.
Nur gegen etwa sechs Prozent aller Straftäter (209) wurde eine Freiheitsentzug ausgesprochen, 379 kamen in Untersuchungshaft. Etwa ein Drittel der Personen, die ein Vergehen begangen haben, musste eine Busse zahlen. Bei über 1000 Jugendlichen wurde eine Fremdplatzierung angeordnet, die im Mittel 159 Tage dauerte. Bei den restlichen wurde gemäss dem BFS auch auf eine Mediation gesetzt. Auch Vergleiche oder Wiedergutmachungen kamen zum Zug.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Online- und Einzelchatberatung für Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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