Ziefen BLFeuer im Keller gelegt und dann seelenruhig in Wohnung zurückgekehrt
Der mutmassliche Feuerteufel von Ziefen sitzt seit dem letzten gelegten Brand im Juli 2022 in Untersuchungshaft. Ein Bundesgerichtsurteil bringt jetzt neue Details zum Tatverdächtigen ans Licht.
- von
- Vanessa Travasci
Darum gehts
Im Juli 2022 kam es im Rahmen einer Brandserie in Ziefen und Bubendorf zu einer Verhaftung. Seither sitzt der mutmassliche Täter, über den zunächst kaum Angaben vorhanden waren, in Untersuchungshaft. Insgesamt sieben Mal brannte es im Rahmen des Falles zwischen Januar 2021 und Juli 2022 im Baselbiet. Zuletzt im Keller des Mehrfamilienhaus, in dem der Verhaftete selbst wohnte.
Seither steht er unter dringendem Tatverdacht in Untersuchungshaft. Gegen die Verlängerung der Massnahme wehrte sich der Beschuldigte bis vor das Bundesgericht, wie die «bz Basel» berichtet. Das jüngst publizierte Urteil des höchsten Schweizer Gerichts zur Haftbeschwerde bringt neue, teils brisante Details zum Tatverdächtigen ans Licht. Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft ab.
Alkohol oder Drogen häufig im Spiel bei Brandstiftung
Der 47-Jährige wurde bereits observiert, als er seinen letzten Brand im Keller des Wohnhauses gelegt hat. Aus der Videoüberwachung wird gemäss Urteil ersichtlich, wie der Tatverdächtige kurz nach Brandausbruch mit einem Grillrost vom Garten zurück ins Gebäude ging, ohne bei den Notfalldiensten einen Notruf abzusetzen, und ohne die übrigen Mitbewohner der Liegenschaft zu alarmieren, obwohl bereits qualmender Rauch aus dem Gebäude quoll. Der Beschwerdeführer behauptete, dass ihm kein Rauch aufgefallen sei. Das sei «überaus unglaubhaft», befindet das Bundesgericht.
Der Beschuldigte war zu diesem Zeitpunkt erheblich alkoholisiert und wurde zudem positiv auf Kokain getestet. «Dies ist deshalb bemerkenswert, weil gemäss dem erstellten forensisch-psychiatrischen Gutachten bei Brandstiftungen ausserordentlich häufig Alkohol- oder Drogenmissbrauch involviert seien», so das Bundesgericht. Seine berufliche Tätigkeit als Brandschutzmonteur sei dabei nicht weniger belastend, da es gerichtsnotorisch sei, dass Brandstifter häufig eine beruflichen oder private Verbindung zu Bränden aufweisen würden.
Weiter belasten auch die Handydaten den Beschuldigten. Die Aktivitätssensordaten seines Mobiltelefons verraten, dass der 47-Jährige das Stockwerk gewechselt hatte, vier Minuten bevor der Rauch des im Keller gelegten Brandes erstmals auf der Videoüberwachung sichtbar gewesen war.
Brände am Wohnort gelegt, Fussfessel darum ungeeignet
Wie schon das Baselbieter Kantonsgericht bestätigt das Bundesgericht in seinem Urteil die Wiederholungsgefahr beim Beschuldigten. Darum sei die Verlängerung der Untersuchungshaft gerechtfertigt. Insbesondere bei Wiederholungstätern sei die Rückfallrate erheblich höher. Auch habe sich die die Intensität der Brände von Mal zu Mal verstärkt. Nachdem bislang «lediglich» Scheunen, eine Gartenlaube sowie Fahrzeuge von den Brandstiftungen betroffen waren, seien beim gelegten Brand des Mehrfamilienhauses erstmals Personen konkret gefährdet worden sein.
Da die Brände zudem alle in der Nähe des Wohnorts stattfanden, sei eine elektronische Fussfessel, wie sie der Beschwerdeführer wünschte, als Ersatzmassnahme ungeeignet. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.