Kanton Thurgau: Feuerwerksverbot – «Der grösste Teil unserer Einnahmen wird wegfallen»

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Kanton ThurgauFeuerwerksverbot – «Der grösste Teil unserer Einnahmen wird wegfallen»

Der Kanton Thurgau hat ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet erlassen. Die Thurgauer Feuerwerksverkäufer rechnen mit grossen Verlusten am 1. August. 

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Fabian Frey muss den diesjährigen Standverkauf in Kradolf TG aufgrund des Feuerwerksverbots und der Gefahren sausen lassen. 

Fabian Frey muss den diesjährigen Standverkauf in Kradolf TG aufgrund des Feuerwerksverbots und der Gefahren sausen lassen. 

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Damit verliert er seine Haupteinnahmequelle. (Symbolbild)

Damit verliert er seine Haupteinnahmequelle. (Symbolbild)

20min/Michael Scherrer
Wer sich dem Verbot widersetzt, muss mit einer Busse rechnen. (Symbolbild)

Wer sich dem Verbot widersetzt, muss mit einer Busse rechnen. (Symbolbild)

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Darum gehts

Am Freitag teilte das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau mit, dass mit sofortiger Wirkung ein Feuer- sowie Feuerwerksverbot in Kraft trete. Grund seien die enorme Hitzewelle und die damit einhergehende Trockenheit. Das Verbot betreffe alle Kantonsgebiete. Zum jetzigen Zeitpunkt sei noch unklar, wie lange es Bestand habe.

Sollte es sich über den 1. August, den Schweizer Nationalfeiertag, hinausstrecken, hat das für Feuerwerksunternehmen im Kanton Thurgau massive Folgen: «Wenn es so trocken bleibt, ist die Entscheidung natürlich die richtige, aber vielleicht hätte man noch etwas abwarten können», sagt Bruno Schönenberger, Geschäftsführer von Perj Feuerwerk GmbH in Klarsreuti TG. «Ich hoffe sehr, dass sich noch etwas ändert, denn dies ist ein enormer Verlust für uns», so Schönenberger weiter.

1. August als Haupteinnahmequelle

Das Feuerwerksunternehmen hat auch einen Online-Shop. Aber: Ihre Kunden seien vor allem aus dem Raum Thurgau und St. Gallen. Demnach sei die Entscheidung des Kantons ein harter Schlag für das Unternehmen, das aufgrund der ausbleibenden Verkäufe am 1. August mit hohen Umsatzeinbussen rechne. 

Auch Fabian Frey, Inhaber von Feuerwerk Frey, ist enttäuscht über den Entscheid, kann ihn jedoch auch verstehen: «Klar ist es schade, dass es ein Verbot gegeben hat, aber schlussendlich ist es einfach zu heiss und zu trocken, wenn man sich draussen umschaut», sagt er. «Der 1. August ist unsere Haupteinnahmequelle, wenn dieser ausbleibt, dann ist der grösste Teil weg», fährt Frey fort. Genaue Zahlen könne der Thurgauer aber nicht nennen. 

Verkaufsstand wird gar nicht erst aufgebaut

Fabian Frey ist selber bei der Feuerwehr tätig und zeigt volles Verständnis für den Entscheid des Kantons Thurgau. «Wir können halt nichts dran ändern und wir sind froh, dass der Kanton so frühzeitig reagiert und ein Verbot erlassen hat», so der Feuerwehrmann. 

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern wäre nach eigenen Angaben grundsätzlich noch weiterhin erlaubt. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hingegen nicht. Wie das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau mitteilt, würden Personen, die sich gegen das Verbot widersetzten, gebüsst. Aufgrund der aktuellen Situation führt Feuerwerk Frey den Standverkauf in Kradolf TG gar nicht erst durch.

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