Tückische KlauselFitnesscenter halten an Knebelverträgen fest
Weil Fitnessstudios ihre AGB nicht anpassen wollen, intervenierten Konsumentenschutzorganisationen. Zwei schwarze Schafe bleiben.
- von
- Claudia Landolt

Fitnessstudios bringen Konsumentenschützer auf die Palme.
Fitnessabos haben ihre Tücken. Insbesondere über die automatische Vertragsverlängerung stolpern Kunden regelmässig: Sie haben beim Unterschreiben des Abos übersehen, dass es sich automatisch verlängert und sind ungewollt in eine neue Abo-Laufzeit gerutscht – mit den entsprechenden Kostenfolgen.
Im Kleingedruckten vieler Fitnessabos präsentiert sich die Klausel zum Beispiel so: «Wenn der Vertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich stillschweigend um die vereinbarte Vertragsdauer.»
Umstritten, aber rechtlich zulässig
Eine solche Verlängerungsklausel ist zwar nicht kundenfreundlich, aber rechtlich zulässig. Deshalb hat die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen AKS, ACSI und FRC in Zusammenarbeit mit dem Magazin «Beobachter» 17 Fitnesscenter ausgemacht und im März 2015 dazu aufgefordert, ihre kundenunfreundlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB bis Ende April anzupassen.
Die Sache mit den Fitnessabos ist ein «Dauerärgernis», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin SKS, zu 20 Minuten. Beim SKS gehen in der Regel ein Dutzend Beschwerden pro Monat ein – und zwar seit Jahren. Umso positiver ist zu werten, dass in der Westschweiz erste Erfolge verbucht werden können.
Laut SKS können die Kundinnen und Kunden der Fitnessketten Let's Go, Physic Club und Harmony «künftig von deutlich verbesserten Vertragsbedingungen profitieren», erklärt Sara Stalder, Geschäftsleiterin SKS. So haben Kundinnen und Kunden in Zukunft die Wahl zwischen einem Abovertrag, der sich am Ende der Laufzeit automatisch verlängert, und einem, der von ihnen bewusst verlängert werden muss. Auch kann ein Abo an eine Drittperson übertragen werden. Zudem kann der Abovertrag von Kundenseite aufgelöst werden, wenn das Training aus medizinischen Gründen oder wegen eines Wegzugs nicht weitergeführt werden kann. Und schliesslich sind alle rechtswidrigen Haftungsausschlüsse aus den AGB entfernt worden.
In der Deutschschweiz ist man weniger kooperativ. «Namentlich die Fitnessketten Discountfit und Silhouette hielten es nicht einmal nötig, auf unser Schreiben zu reagieren», sagt Sara Stalder zu 20 Minuten. Auch eine Anfrage der Redaktion liess die Fitnessbetreiberin unbeantwortet. Silhouette betreibt in der Schweiz rund 20 Studios und wirbt aktuell mit «Sommerabos zu sonnigen Preisen».
Neue Frist gesetzt
In der Zwischenzeit erhielten die Fitnesscenter noch einmal Post: Sie haben die Gelegenheit, bis Mitte Juni den guten Beispielen von Let's Go, Physic Club und Harmony zu folgen und ihre AGB in eine rechtlich unbedenkliche Form zu bringen. «Ich hoffe, dass die Fitnesscenter Fairplay walten lassen und ihrer Kundschaft endlich sportlich-faire Vertragsbedingungen anbieten werden», sagt Sara Stalder.
Die Stiftung für Konsumentenschutz stuft das Fitness-Abo ähnlich wie einen Mietvertrag ein: Im Mietrecht sieht das Gesetz vor, dass man vor dem ordentlichen Kündigungstermin aus dem Vertrag aussteigen kann, wenn man einen Nachmieter findet, der die Wohnung zu den bisherigen Mietbedingungen übernehmen möchte.
Am 1. Juli 2012 ist Artikel 8 UWG in Kraft getreten. Die neue Bestimmung schützt den Konsumenten vor AGB, wenn sie zu seinem Nachteil ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten vorsehen. Im Bundesgerichtsurteil Urteil 4A_475/2013 heisst es jedoch, die automatische Verlängerung befristeter Abonnementsverträge zu vereinbaren, sei nicht generell unzulässig.