ZürichFlüchtlingshelferin kriegt 10’000 Franken – dann will Spenderin das Geld zurück
Sigita Barvida aus Zürich setzte sich für zahlreiche Ukraine-Flüchtende ein. Dabei erhielt sie finanzielle Unterstützung von einer Frau. Nun fordert die Spenderin das Geld zurück.
- von
- Monira Djurdjevic
- Thomas Obrecht
Darum gehts
Die alleinerziehende Mutter Sigita Barvida (40) aus Zürich nahm seit Kriegsbeginn freiwillig Flüchtlinge bei sich auf und vermittelte diese privat an Schweizer Haushalte weiter. Bis zu 13 Personen gleichzeitig beherbergte sie in der Wohnung. «Während dieser Zeit gingen rund 160 Personen bei mir ein und aus. Meine Kinder und ich schliefen teilweise auf dem Boden», erzählt Barvida.
Für die Verpflegung der Personen sei sie zunächst selbst aufgekommen. Nachdem 20 Minuten über die Helferin berichtet hatte, meldete sich eine Frau bei ihr, wie sie sagt. «Sie kontaktierte mich und sagte mir, dass sie mir gerne helfen würde. Wir trafen uns und sie übergab mir ein Couvert mit 10’000 Franken. Ich war der Frau so dankbar», erzählt Barvida. Schriftlich vereinbart hätten die beiden nichts.
«Ich verstand die Welt nicht mehr»
Doch ein paar Wochen später folgte der Sinneswandel: «Sie rief mich an und sagte mir, dass sie das Geld aus privaten Gründen zurückhaben möchte.» Daraufhin habe sie ihr die verbliebenen 7000 Franken zurückgegeben und für den Restbetrag um Aufschub bis Ende Monat gebeten. Traurig meint sie: «Ich verstehe die Welt nicht mehr. Ich habe alles getan, um den Flüchtenden zu helfen, und das Geld nur für sie ausgegeben. Ich verdiene selbst sehr wenig und weiss nicht, wie ich der Frau die 3000 Franken überhaupt zurückzahlen soll.»
Adrian Bachmann, von der Kanzlei Bachmann in Zürich, sieht im Zurückfordern der Spende wenig Chancen. Die Schenkung an sich stehe für eine bedingungslose Leistung. «Einmal gespendet, ist das Geld für die Spenderin weg», erklärt Bachmann. Sollte die Geldgeberin aber nur spenden wollen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, sollte die entsprechende Auflage aus Beweiszwecken in einem Vertrag schriftlich festgehalten werden. «Geldprobleme alleine sind kein Grund für den Widerruf einer Schenkung. Das Geld kann nicht zurückgefordert werden», so Bachmann.
20 Minuten versuchte mehrfach, die Frau telefonisch zu kontaktieren. Eine offizielle Stellungnahme steht bis heute aus.
Sigita Barvida aus Zürich half bei der Vermittlung zahlreicher Flüchtlinge an Schweizer Haushalte.