Zwei Buben verstorben: Föhn in Badewanne – Verfahren wird eingestellt

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Zwei Buben verstorbenFöhn in Badewanne – Verfahren wird eingestellt

Nachdem im Februar zwei Knaben in einer Wohnung in Kehrsatz infolge eines Stromunfalls verstorben waren, gab es ein Verfahren. Dieses wurde nun eingestellt.

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Luul und Abdulah Said verloren im Februar 2017 ihre beiden Söhne. Abdulahi (7) und Mubarak (6) hantierten in der Badewanne mit dem Föhn. Für sie kam jede Hilfe zu spät.

Luul und Abdulah Said verloren im Februar 2017 ihre beiden Söhne. Abdulahi (7) und Mubarak (6) hantierten in der Badewanne mit dem Föhn. Für sie kam jede Hilfe zu spät.

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Die Mutter spricht von einem tragischen Unfall, erhebt aber auch Vorwürfe gegen die Verwaltung. Im Haus sei die Elektrik fehlerhaft. Auch andere Nachbarn klagen über die Installationen und machen sich Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder.

Die Mutter spricht von einem tragischen Unfall, erhebt aber auch Vorwürfe gegen die Verwaltung. Im Haus sei die Elektrik fehlerhaft. Auch andere Nachbarn klagen über die Installationen und machen sich Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder.

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Das Verfahren wurde nun aber eingestellt. Die gesetzlichen Vorschriften wurden sowohl in Bezug auf den Föhn, wie auch bezüglich der elektrischen Installationen in der Wohnung eingehalten, teilen  Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

Das Verfahren wurde nun aber eingestellt. Die gesetzlichen Vorschriften wurden sowohl in Bezug auf den Föhn, wie auch bezüglich der elektrischen Installationen in der Wohnung eingehalten, teilen Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

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Bei dem Ereignis sind am 5. Februar in Kehrsatz ein 6- und ein 7-jähriger Knabe ums Leben gekommen. Es handelte sich um Brüder, es waren die Söhne eines somalischen Paares, das acht Kinder hatte. Sie hatten sich in der Badewanne aufgehalten und mit einem Föhn hantiert, als dieser ins Wasser fiel. Trotz umgehenden Rettungsmassnahmen verstarben die beiden Kinder im Spital.

Zur Klärung der genauen Umstände und möglicher strafrechtlich relevanter Aspekte führte die Kantonspolizei Bern in der Folge unter der Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft umfassende Ermittlungen durch. Unter anderem wurde dabei abgeklärt, ob allfällige Sicherheitsvorschriften missachtet wurden.

Nach dem Vorfall wurde bekannt, dass es in der Wohnung keinen FI-Schalter hatte.

Alle Vorschriften wurden eingehalten

Hier konnten die Ermittler jedoch kein strafrechtlich relevantes Handeln feststellen. Die gesetzlichen Vorschriften wurden sowohl in Bezug auf den Föhn, wie auch bezüglich der elektrischen Installationen in der Wohnung eingehalten, teilt die Polizei mit.

Gestützt auf die Untersuchungsergebnisse verfügte die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Einstellung des

Verfahrens.

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