Kanton St. GallenFrau (22) liess fünf Katzen und sechs Kaninchen verwahrlosen
Eine 22-Jährige hielt mehrere Tiere in schlechtem Zustand in ihrer Wohnung. Ausserdem beschimpfte sie Mitarbeitende des Veterinäramts und hinderte sie bei der Kontrolle an der Beweisaufnahme. Dafür kassierte die Frau nun einen Strafbefehl.

- von
- Seline Bietenhard
Darum gehts
Eine 22-Jährige hielt mehrere Katzen und Kaninchen in ihrer Wohnung.
Bei einer Kontrolle des Veterinäramts wurden in der Wohnung desolate Zustände festgestellt.
Die junge Frau beschimpfte die Kontrolleurinnen auch noch und wollte sie aus der Wohnung stossen.
Für alle diese Aktionen wurde sie nun per Strafbefehl verurteilt.
Eine 22-jährige Schweizerin hielt 2022 in ihrer Wohnung im Kanton St. Gallen mehrere Katzen und Kaninchen. Im August führten zwei Mitarbeiterinnen des Kantonalen Veterinärdienstes eine unangemeldete Kontrolle bei der Wohnung durch und stellten diverse Mängel fest, weshalb die Frau nun einen Strafbefehl kassierte.
Die Frau hielt laut der St. Galler Staatsanwaltschaft fünf junge Büsis im Alter von etwa fünf Wochen in einer Küche auf einer Fläche von weniger als sieben Quadratmetern. In der Küche hatte es keine erhöhten Ruheflächen oder Rückzugsmöglichkeiten. Auch fehlten Kletter- und Kratzgelegenheiten und Beschäftigungsmöglichkeiten. Weiter standen den Katzen nur eine Trinkwasserschale und zwei komplett verschmutzte Katzentoiletten zur Verfügung. Auch der Küchenboden war völlig verdreckt.
Die 22-Jährige hielt auch insgesamt sechs Kaninchen auf einem Balkon. Den Tieren standen keine Nageobjekte, kein Futterheu oder Trinkwasser zur Verfügung.
Kontrolleurinnen wurden beschimpft
Als die beiden Mitarbeiterinnen des Veterinäramts zur Beweisaufnahme eine Katze filmen wollten, hielt ihnen die Frau die Hand vor die Kamera und hinderte sie daran.
«Danach öffnete sie die Wohnungstüre und stiess die Kontrolleurinnen aus der Wohnung, sodass sie die Kontrolle nicht beenden konnten», so die Staatsanwaltschaft. Die 22-Jährige war während der gesamten Kontrolle aufgebracht und beschimpfte die Veterinäramts-Mitarbeiterinnen als «Läuche» und beleidigte die Frauen.
Weder Futter noch Wasser für alle Haustiere
Im September 2022 wurde die 22-Jährige erneut vom Veterinäramt kontrolliert, diesmal waren die Mitarbeitenden in Begleitung von zwei Polizisten. Diese Kontrolle wurde im Voraus angekündigt. Trotzdem hatte die Schweizerin keinen der Mängel behoben. Stattdessen hatte sie die fünf Katzen ungenügend gefüttert und ihnen zu wenig Wasser bereitgestellt. «Vier der Katzen waren mager bis unterernährt und zwei Katzen waren zudem dehydriert», heisst es im Strafbefehl. Eine Katze litt unter einer massiven Zahnfleischentzündung und ein anderes Büsi hatte einen faulen Backenzahn. Den fünf Katzen stand lediglich eine völlig verdreckte Katzentoilette zur Verfügung. Der Boden war zudem mit Fäkalien verschmutzt und es stank.
Die sechs Kaninchen hatten noch immer keine Nageobjekte, kein Raufutter und kein Trinkwasser zur Verfügung. Eines hatte überlange Krallen und bei fünf Kaninchen mussten die Zähne gekürzt werden. Alle wurden schlecht ernährt.
Frau muss 1100 Franken bezahlen
Die 22-Jährige wurde nun Anfang Mai wegen mehrfacher Beschimpfung, Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes sowie der mehrfachen Tierquälerei schuldig gesprochen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken (total 1800 Franken).
Diese muss sie nur bezahlen, falls sie innert zwei Jahren erneut straffällig wird. Hingegen muss die 22-Jährige eine Busse von 600 Franken sowie Gebühren und Auslagen von 500 Franken bezahlen. Sollte die Busse nicht bezahlt werden, müsste sie für sechs Tage ins Gefängnis.
Wann wird ein Tierhalteverbot ausgesprochen?
Im Tierschutz bedeutet ein Tierhalteverbot die strengste verwaltungsrechtliche Massnahme. Das Verbot wird gegen Personen, die wiederholt oder in schwerer Weise gegen das Tierschutzgesetz verstossen, ausgesprochen. Erhält eine Person das Tierhalteverbot ausgesprochen, darf sie keine Tiere mehr halten oder in ihre Obhut nehmen.
Auch wenn eine Person nicht in der Lage ist, Tiere zu halten, kann das Verbot ausgesprochen werden. Als Gründe können psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit oder offensichtliche Verantwortungslosigkeit in Frage kommen. Ein ausgesprochenes Tierhalteverbot gilt in der ganzen Schweiz.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)
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