Urteil bestätigt: Frau gebüsst, weil sie «I Feel Good» sang

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Urteil bestätigtFrau gebüsst, weil sie «I Feel Good» sang

Eine Frau hat in der Öffentlichkeit ein Lied zum Besten gegeben und wurde dafür wegen Ruhestörung verurteilt. Zu Recht, wie nun ein Gericht bestätigte. Doch die Frau gibt nicht auf.

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Die Frau ist mit ihrer Beschwerde vor dem Gericht in Lausanne abgeblitzt.

Die Frau ist mit ihrer Beschwerde vor dem Gericht in Lausanne abgeblitzt.

Keystone/Laurent Gillieron

Eigentlich wollte Nekibe nur entspannen. Deshalb sang die 37-Jährige am 1. Juni 2016 auf dem Weg in einen Abendkurs in Lausanne den Hit «I Got You (I Feel Good)» von James Brown, den sie über ihre Kopfhörer hörte, laut mit. Sie bewegte sich auch leicht zur Musik – bis sie auf drei Polizisten traf. Mehrere Personen hätten sie auf die Frau hingewiesen, sagte einer der Beamten später aus. Also beschlossen sie, die Identität der Sängerin zu überprüfen.

Trotz der Kontrolle sang die Frau weiter. Die Leute hätten sich gestört gefühlt, sagen die Beamten. Im November wurde Nekibe deshalb von der Lausanner Polizeikommission wegen Ruhestörung zu einer Busse von 100 Franken und 50 Franken Gebühren verurteilt. Doch die Musikliebhaberin akzeptierte das nicht und legte Rekurs ein. «Es heisst, ich hätte aus vollem Hals gesungen, obwohl ich gesummt habe», sagte sie zu «24Heures». «Und es passierte am Tag, bei Strassenlärm. Mitten in der Nacht hätte ich es ja verstanden.»

Richter stellt sich hinter die Polizei

Ein anderes Mal, als die Frau den Song «Whisper» von Evanescence zum Besten gab, seien junge Leute gekommen und hätten ihr dafür gedankt. Ihr Anwalt fügte hinzu, dass er niemanden gefunden habe, der bestätigt hätte, dass Nekibe zu laut gesungen habe. Ausserdem sei die Lautstärke nicht gemessen worden, führte er vor dem Gericht in Lausanne aus.

Doch der Richter blieb hart: Wenn die Polizei in Aktion getreten sei, dann nicht, um Nekibe zu ärgern, sondern weil die Situation ein Einschreiten gerechtfertigt habe. «Sie hatten die Kopfhörer auf, vielleicht hören Sie nicht, wie laut Sie singen», so der Richter. Die Strafe muss Nekibe deshalb trotzdem bezahlen. Dazu kommen noch 400 Franken Gerichtskosten.

Nekibes Anwalt schliesst jedoch nicht aus, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen.

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