Freiburg: Gericht rügt Staatsanwaltschaft wegen Haarentnahme

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FreiburgDie Polizei hätte ihm keine Haarsträhne entnehmen dürfen 

Ein Mann reichte Anzeige wegen einer Haarprobe ein, der er sich polizeilich hatte unterziehen müssen. Das Kantonsgericht gibt ihm nun recht – und rügt die Staatsanwaltschaft.  

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Wegen Verdachts auf einen Drogenkonsum wurden dem Mann Haare für eine Probe entnommen. 

Wegen Verdachts auf einen Drogenkonsum wurden dem Mann Haare für eine Probe entnommen. 

Getty Images/iStockphoto
Aufgrund ungenügender Hinweise hat das Freiburger Kantonsgericht den Beschuldigten freigesprochen. 

Aufgrund ungenügender Hinweise hat das Freiburger Kantonsgericht den Beschuldigten freigesprochen. 

Kanton Freiburg

Darum gehts

  • Wegen Verdachts auf Drogenkonsum wurde ein Mann im April 2023 einer Haaruntersuchung unterzogen.

  • Weil der Beschuldigte überzeugt war, dass die Behörden zu wenig gegen ihn in der Hand hatten, zog er vor Gericht.

  • Das Kantonsgericht gab ihm nun recht – und rügte die Staatsanwaltschaft für ihr Vorgehen. 

Eine Haaruntersuchung zum Nachweis von Drogenkonsum darf nicht beliebig angeordnet werden – es braucht Hinweise, dass eine Straftat begangen worden sein könnte. Weil sie diesen in der Strafprozessordnung und in der Verfassung garantierten Grundsatz vernachlässigte, wurde der Freiburger Staatsanwaltschaft nun vom Kantonsgericht auf die Finger geklopft. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil gaben die Richter einem Mann recht, der sich nach einer polizeilichen Vernehmung im April 2023 einer solchen Untersuchung hatte unterziehen müssen, wie «La Liberté» berichtet.

Keine stichfesten Beweise

Der Betroffene hatte sich dieser zunächst verweigert. Deshalb stellte die Polizei bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag, welcher genehmigt wurde. In der Folge wurde dem Verdächtigen die Haarprobe zwecks Nachweis eines Drogenkonsums entnommen. Der Mann war der Ansicht, dass die Behörden nichts gegen ihn in der Hand hätten, mit Ausnahme zweier Kontakte, die er über Snapchat und persönlich gepflegt haben soll. Bei einem dieser Kontakte handelte es sich um einen bereits gesuchten Drogenhändler. Der Beschuldigte zweifelte die Legitimation der Haarprobe vor dem Kantonsgericht an.

Ein blosser Verdacht auf Konsum reicht nicht aus

Im Urteil stellen die Richter fest, dass die Ermittlungsakte in Bezug auf einen möglichen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz tatsächlich leer war. Die Staatsanwaltschaft habe die Anordnung der Haarprobe lediglich damit begründet, es sei «zu analysieren, ob der Beschuldigte Drogenkonsument jeglicher Art von Substanzen sei». Das Gericht ist der Ansicht, es handle sich hierbei um eine unbestimmte Suche nach Beweisen, die laut Bundesrechtsprechung verboten sei. Ausserdem entspreche die Massnahme nicht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, da ein blosser Verdacht auf Konsum nicht ausreichend sei.

Aufgrund dieser ungenügenden Hinweise hat das Kantonsgericht den Haftbefehl aufgehoben und die Vernichtung der Haarprobe angeordnet. Die Verfahrenskosten von rund 600 Franken wurden dem Staat auferlegt und dem Beschwerdeführer eine Entschädigung von 800 Schweizer Franken zugesprochen.

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