Nach Urteil in Österreich Freiheitstrychler verging sich an Kindern – auch in der Schweiz?
Ein Mann, der die Freiheitstrychler-Bewegung in Österreich aufbauen wollte, wurde wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt. Die österreichischen Behörden überwiesen nun Akten zum Fall in die Schweiz.
- von
- Michelle Ineichen

«Nach dem Trychle lockte er Buben ins Hotelzimmer», lautet der Titel einer Recherche des «Tages-Anzeiger» zu einem Mann, der in Österreich Straftaten beging. (Symbolbild)
Darum gehts
Die Vorwürfe gegen einen sich in Österreich aufhaltenden Schweizer sind schwerwiegend: Der Beschuldigte soll einen Zwölfjährigen mindestens dreimal in einem Hotelzimmer schwer sexuell missbraucht haben. Der Junge soll «in besonderer Weise erniedrigt» worden sein, indem der Mann ihm gedroht habe, Videos und Fotos zu veröffentlichen, sollte er den Handlungen nicht zustimmen. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger» in seiner Recherche zu einem pädophilen Mann Anfang 20, der in der Schweiz als Freiheitstrychler im Frühling 2021 in Erscheinung trat.
Akten an das Bundesamt für Justiz
Doch gibt es auch Fälle in der Schweiz? Wie die Staatsanwaltschaft Obwalden gegenüber 20 Minuten bestätigt, überwiesen die österreichischen Behörden nun Akten zum Fall in die Schweiz. «Das Bundesamt für Justiz informierte uns über das Verfahren in Österreich und übermittelte uns die Unterlagen», sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. «Derzeit wurde durch die Staatsanwaltschaft Obwalden kein Strafverfahren betreffend Sexualdelikten eingeleitet.» Vorerst gelte es, die Akten zu sichten.
Österreichisches Urteil
Die Missbrauchsfälle in Österreich sollen sich Ende 2021 abgespielt haben, wenige Wochen später wurde der Schweizer festgenommen, diesen Januar folgte das Urteil: Wegen einer paranoiden Schizophrenie mit ausgeprägter Wahnbildung müsse er nicht ins Gefängnis, stattdessen sei er zu einer bedingten Einweisung in Sonderanstalten des Massnahmenvollzugs verurteilt worden – in Behandlung habe sich der Mann bereits seit seiner Verhaftung befunden.
Vor seiner Zeit bei den Freiheitstrychlern sei er wegen seiner Schizophrenie behandelt worden. Da die Strafe bedingt sei, könne der Täter seine Therapie auch in der Schweiz machen. Zudem gebe es weitere Auflagen mit zehnjähriger Probezeit: Nachweis einer regelmässigen Depotmedikation und Psychotherapie, keine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich und die Vermeidung des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen. Das Urteil ist gemäss dem Bericht noch nicht rechtskräftig, doch der Verurteilte verzichtet auf Rechtsmittel und akzeptiert damit das Urteil.