Kreisgericht St. GallenFremde Autos verkauft und Erlös im Casino verspielt
Eine IV-Rentnerin (61) muss sich wegen gewerbsmässigen Betrugs vor Gericht verantworten. Sie verkaufte Autos, die ihr nicht gehörten. Der Grossteil der Einnahmen landete im Casino.
- von
- jeb
Die IV-Rentnerin aus der Region St. Gallen beschaffte sich laut Anklage im ersten Halbjahr 2015 wiederholt bei einem Autohändler in der Zentralschweiz Autos und auch ein Motorrad. Bezahlt hatte sie die Fahrzeuge jedoch nicht, sondern jeweils nur eine Anzahlung geleistet. Kurze Zeit später verkaufte sie die Fahrzeuge wieder, obwohl ihr das nicht erlaubt war, zumal laut Anklageschrift der St. Galler Staatsanwaltschaft klar war, dass sie die Abzahlungsraten für die Fahrzeuge niemals leisten können würde.
Die Masche verlief jeweils nach ähnlichen Muster: Die Serbin kaufte beim Garagisten Fahrzeuge, für die sie eine Anzahlung leistete und für den Restbetrag Ratenzahlung vereinbarte. Durch ihr Verhalten täuschte sie eine gute Bonität vor. So führte sie beispielsweise eine grosse Menge Bargeld mit, die sie auch vorzeigte. Zudem leistete sie jeweils eine Anzahlung. Doch laut Anklageschrift war die heute 61-Jährige nicht in der Lage, die Raten wie vereinbart zurückzuzahlen. Sie lebte zu dem Zeitpunkt von einer Invalidenrente und Ergänzungsleistungen. Darüber hinaus erzielte sie kein geregeltes Einkommen.
178-er Eintrag umgangen
Damit das Auto nicht weiterverkauft werden konnte, bevor alle Ratenzahlungen geleistet wurden, bestand der Garagist auf den sogenannten 178-er Eintrag. Dieser Eintrag im Fahrzeugausweis bedeutet «Halterwechsel verboten». Den Eintrag umging die Frau jedoch, indem sie mit einem Komplizen zusammen ein neues Formular beim Strassenverkehrsamt einreichte, das keine Einschränkungen für den Verkauf auf dem Fahrausweis zur Folge hatte. Mit diesem Fahrausweis verkaufte sie die Fahrzeuge kurze Zeit später. Den erzielten Erlös verspielte die Frau grösstenteils im Casino. Dieses Spiel wiederholte sich 2015 mehrmals. Insgesamt kam eine Deliktsumme von 248'660 Franken zusammen.
Freiheitsstrafe gefordert
Die Serbin muss sich am Dienstag vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten. Ihr werden gewerbsmässiger Betrug sowie mehrfache Erschleichung einer falschen Beurkundung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Sechs Monate davon soll die Frau im Gefängnis absitzen, 24 Monate sollen als bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, bei einer Probezeit von drei Jahren.
Ostschweiz-Push
Abonnieren Sie den Push des Ostschweiz-Kanals. So verpassen Sie nichts aus dieser Region: Seien es kuriose Nachrichten, tragische Schicksale oder herzerwärmende Good News.
Und so gehts: Installieren Sie die neuste Version der 20-Minuten-App. Tippen Sie rechts oben auf das Menüsymbol, dann auf das Zahnrad. Wenn Sie dann nach oben wischen, können Sie unter Regionen den Push für den Ostschweiz-Kanal aktivieren.