Fribourg: Zehn Jahre Knast für Russen-Würger

Aktualisiert

Fribourg: Zehn Jahre Knast für Russen-Würger

Das Freiburger Kantonsgericht hat die zehnjährige Zuchthausstrafe wegen vorsätzlicher Tötung gegen einen 36-jährigen Russen bestätigt. Der Mann hatte vor drei Jahren einen 63-jährigen Homosexuellen in der Stadt Freiburg erwürgt.

Der Russe war vom Strafgericht des Saanebezirks am 20. Juli 2005 in erster Instanz wegen vorsätzlicher Tötung zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft forderte im Berufungsprozess eine Verurteilung wegen Mordes und 15 Jahre Zuchthaus. Die Verteidigung plädierte demgegenüber auf Totschlag und verlangte eine mildere Bestrafung.

Zu dem Mordfall kam es in der Nacht auf den 7. September 2003 in der Stadt Freiburg. Am Abend hatten Täter und Opfer gemeinsam viel Alkohol konsumiert, bevor der Russe seinem späteren Opfer in die Wohnung folgte. Als Motiv gab er an, er sei schockiert und überrascht gewesen, als der 63-Jährige nackt aus dem Badezimmer getreten sei. Er habe den Mann schliesslich mit blossen Händen erwürgt, um dessen Avancen zu entgehen.

Die Leiche des Getöteten wurde erst am 11. September 2003 entdeckt. Der Russe ergriff noch am selben Abend die Flucht. Ende September wurde er jedoch auf Grund eines internationalen Haftbefehls in Oslo verhaftet. Die Polizei hatte am Tatort DNA-Spuren entdeckt sowie weitere Gegenstände, die den damals in Lausanne wohnhaften Asylbewerber zum Hauptverdächtigen machten. Anfänglich bestritt der Russe die Tat, später legte er ein umfassendes Geständnis ab. (dapd)

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