Vierfachmord in RupperswilFührten die Handydaten zum Täter?
Im Fall von Rupperswil machten sich die Ermittler daran, die Mobilfunkdaten von rund zehntausend Handys auszuwerten. Haben diese zum Täter geführt?
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- qll
Ende Dezember ist es zu dem Vierfachmord in Rupperswil gekommen. Carla S.* und ihre Söhne sowie die Freundin des älteren Sohnes wurden geknebelt, gefesselt, erstochen und angezündet. Seit der Medienkonferenz vom Freitagnachmittag ist klar: Die Zeit der Unsicherheit ist vorbei. Die Kantonspolizei Aargau konnte den Täter fassen. Er ist geständig. Dabei handelt es sich um einen 33-jährigen Schweizer Thomas N. Der Student kommt ebenfalls aus Rupperswil.
Keine Abgleichmöglichkeiten
Bisher hatte die Gräueltat kein Gesicht. Die Polizei konnte lediglich DNA-Spuren und Fingerabdrücke am Tatort sichern. Weil der Täter bisher nicht polizeibekannt war, dürften bis nach der Festnahme auch keinerlei solcher Daten gespeichert gewesen sein, um sie abgleichen zu können.
Während ihren Ermittlungen setzte die Polizei auch auf die digitale Fahndung. Anhand von Mobilfunkdaten sollte herausgefunden werden, wer sich zum Zeitpunkt des Vierfachmordes in der Nähe des Tatorts aufhielt. Haben diese möglicherweise zum Täter geführt? «Solche Mobilfunkdaten sind ein wichtiges Element bei Ermittlungen», sagt IT-Forensiker Lionel Bloch, Geschäftsführer von Forentec GmbH. «Wenn in diesem Fall Daten des Täters vorhanden waren, ist es sicher so, dass sie zum Täter geführt oder zumindest die Ermittlungen entscheidend unterstützt haben.»
Möglichkeiten und Schwierigkeiten
Eine Liste von Personen, die sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe aufgehalten haben, kann laut Bloch schnell aufgestellt werden: «Die Polizei besass bereits zwei entscheidende Faktoren, um ein Raster zu bilden», erklärt Bloch. «Sie wusste den Ort und den Zeitraum, in der die Tat geschehen war.» Je mehr Anhaltspunkte die Polizei gehabt habe, desto schneller habe sie die Handydaten vorselektieren und untersuchen können.
Bei einem solchen Verfahren bieten sich laut Bloch aber nicht nur zahlreiche Möglichkeiten, sondern auch einige Schwierigkeiten: «Die Polizei musste sicherlich eine grossen Datenmenge durchgehen», sagt Bloch. «Rupperswil hat doch einige Einwohner. Zudem geht da gleich eine Autobahn durch. All diese Menschen wurden ebenfalls erfasst.» Es sei wichtig, weder Personen von Anfang an zu beschuldigen, noch sie zu schnell aus der Liste der Verdächtigen auszuschliessen. Auch sei es bei der digitalen Fahndung so, dass die Mobilfunkdaten auf der Sim-Karte beruhen. «Wenn mein Handy auf jemand anderen läuft, könnte die Polizei die falsche Person in Verdacht haben.»
Flugmodus hindert Ortung
Um von einem Funkmast erfasst zu werden, braucht es laut Bloch nicht lange: «Das geschieht automatisch innerhalb von wenigen Sekunden.» Zudem könnte die Polizei im Fall Rupperswil von den Funkmasten erfahren haben, dass der Täter das Haus beobachtete. «Ein Mast zeigt, in welcher Zone wir uns ungefähr aufhalten, je mehr solcher Funkmäste, desto genauer wird meine Position angeben», erklärt Bloch. «Diese zeigen nicht nur die Position an, sondern geben auch darüber Auskunft wie lange ich mich in einer solchen Zone aufgehalten habe.»
Falls das Handy aber auf Flugmodus gestellt werde, habe es sich in den meisten Fällen erledigt: «Das Handy sendet kein Signal mehr und wird so von den Funkmasten nicht erfasst», so Bloch. Vereinzelte Handymodelle würden trotz Flugmodus ein Signal versenden und empfangen können.