BrandschutzFür Flüchtlinge sind die Vorschriften weniger strikt
Nach der tödlichen Brandnacht in Solothurn kommt heraus: Die Kantone haben 2015 den Brandschutz für Asylunterkünfte gelockert.
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Sieben Asylbewerber sind beim Brand in Solothurn gestorben. Das Haus, in dem sie untergebracht wurden, war auf dem aktuellen Stand der Technik. Nun berichtet jedoch die «SonntagsZeitung», dass für Asylsuchende weniger strikte Brandschutzvorschriften gelten als für Normalbürger.
Die Lockerung dieser Vorschriften geht auf einen Beschluss vom Dezember 2015 zurück. Damals hätten die Kantone auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle verzweifelt nach Unterkünften gesucht – aber sie seien oft an hohen Auflagen gescheitert. Also habe das zuständige Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) die Brandschutzvorschriften angepasst. Auch bei der Belegung in Gewerbe- oder Wohnhäusern setzte man niedrigere Standards als zum Beispiel in Hotels an.
«Krisensituation»
Im entsprechenden Entscheid heisst es: «Das IOTH nimmt zur Kenntnis, dass mit diesen Abweichungen das in den Brandschutzvorschriften anvisierte Schutzziel im Personenschutz nicht mehr im gleichen Umfang gewährleistet ist.»
Die Verantwortlichen verteidigen das Vorgehen in der Zeitung, dass der Auslöser eine Krisensituation gewesen sei. «Damals ging es nicht darum, wie man die Asylsuchenden unterbringt. Sondern dass man sie überhaupt platzieren kann», sagt IOTH-Generalsekretärin Christa Hostettler. (woz/sda)