AutoprüfungFür Personen mit Jahrgang 2003 gibts spezielle Regel
Ab 2021 dürfen bereits 17-Jährige in Begleitung Auto fahren. Heute hat der Bundesrat eine Übergangsbestimmung festgelegt.
Ab 2021 können bereits 17-Jährige mit dem Lernfahrausweis fahren. Sie müssen jedoch eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen, bevor sie die praktische Autoprüfung machen dürfen. Das hatte der Bundesrat im Dezember beschlossen. Am Mittwoch hat er die Regelung mit einer speziellen Bestimmung für Personen mit Jahrgang 2003 ergänzt.
Erhalten diese Personen den Lernfahrausweis im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate lang besitzen. Ohne die Ergänzung hätten Personen mit Jahrgang 2003, die früh im Jahr Geburtstag haben, ab 2021 den Führerausweis wegen der einjährigen Lernphase erst mit 19 Jahren erwerben können statt mit 18.
Höhere Sicherheit
Erwerben Personen mit Jahrgang 2003 den Lernfahrausweis erst 2022 oder später, müssen sie – wie andere Jahrgänge – die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen. Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im Jahr 2020 erwerben, falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.
Die vorgeschriebene Lernphase von zwölf Monaten soll die Sicherheit erhöhen. Je mehr begleitete Lernfahrten vor der praktischen Prüfung stattfänden, desto kleiner sei danach das Unfallrisiko, schreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) in einer Mitteilung. (sda)