Fürstin Charlène: Fürst Albert hat seine Ehefrau entmachtet

Aktualisiert

MonacoFürst Albert hat seine Ehefrau Fürstin Charlène entmachtet

Der Fürst von Monaco hat eine Regel zu seiner Thronfolge abändern lassen. Seine Ehefrau Fürstin Charlène darf ihren Sohn Prinz Jacques (8) nicht mehr bis zu dessen Mündigkeit vertreten.

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Der Fürst von Monaco hat seine Ehefrau Fürstin Charlène mit einer neuen Regelung entmachtet. 

Der Fürst von Monaco hat seine Ehefrau Fürstin Charlène mit einer neuen Regelung entmachtet. 

IMAGO/PPE
Diese sah vor, dass die 45-Jährige ihren Sohn Jacques (8) als Thronfolger vertritt, bis er die Volljährigkeit erreicht. 

Diese sah vor, dass die 45-Jährige ihren Sohn Jacques (8) als Thronfolger vertritt, bis er die Volljährigkeit erreicht. 

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In der neuen Regelung ist vorgesehen, dass der Regentschaftsrat die Thronfolge bis zu Prinz Jacques 18. Geburtstag übernimmt. Dazu gehören dürften vermutlich auch die Schwestern von Albert, Prinzessin Caroline (im weissen Kleid) und Prinzessin Stéphanie (nicht im Bild). 

In der neuen Regelung ist vorgesehen, dass der Regentschaftsrat die Thronfolge bis zu Prinz Jacques 18. Geburtstag übernimmt. Dazu gehören dürften vermutlich auch die Schwestern von Albert, Prinzessin Caroline (im weissen Kleid) und Prinzessin Stéphanie (nicht im Bild). 

imago images/Mandoga Media

Darum gehts

  • Der Fürst von Monaco hat eine Regelung erlassen, die seine Ehefrau degradiert. 

  • Fürstin Charlène sollte ursprünglich in die Fussstapfen des achtjährigen Thronfolgers Jacques treten, bis dieser die Volljährigkeit erreicht.

  • Über die Gründe für diese Änderung gibt es verschiedene Mutmassungen.

Es gehört zu den royalen Pflichten, Vorkehrungen für sein Ableben zu treffen. So hat es auch der 65-jährige Fürst Albert von Monaco getan. Eigentlich sollte eines Tages sein Sohn Prinz Jacques den Thron übernehmen. Doch dafür muss er volljährig sein, heute ist er gerade Mal acht Jahre alt. Eine bisherige Regelung sah vor, dass Fürstin Charlène (45) bis zu Jacques Mündigkeit das Zepter übernimmt, sollte Albert vor seinem achtzehnten Geburtstag etwas zustossen. Das ist aber nicht mehr so. 

Im vergangenen Sommer hat Fürst Albert laut dem französischen Magazin «Closer» eine Regelung erlassen, die bestimmt, dass Charlène nicht als regierender Vormund für den gemeinsamen Sohn eingesetzt wird, sollte Albert etwas zustossen.

Gründe unbekannt

Weshalb er sich zu diesem Schritt entschieden hat, ist nicht genau bekannt. Laut «Closer» könnte sich Albert Sorgen um Charlène machen, weil sie in den vergangenen Jahren immer wieder mit schweren gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hatte. Eine weitere Theorie besagt, dass Charlène selbst den Wunsch geäussert hatte, nicht für die Übergangsphase bis zu Jacques Volljährigkeit eingesetzt zu werden. 

In der neuen Verordnung heisst es: «Ist der Erbprinz zum Zeitpunkt des Todes oder der Abdankung des Landesfürsten minderjährig, wird die Regentschaft durch den Regentschaftsrat ausgeübt.» Dieser besteht laut der «Schweizer Illustrierten» aus sieben Mitgliedern. Darunter vermutlich auch die Schwestern von Albert, Prinzessin Caroline und Prinzessin Stéphanie.  

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