St. GallenFussgänger wollen E-Bikes in Altstadt verbieten
St. Galler beklagen sich über E-Bike-Rowdies in der Altstadt. Es wird sogar ein Verbot gefordert. Die Polizei kann wenig dagegen unternehmen.
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- jeb
«Zum wiederholten Male musste ich, und ebenso andere Fussgänger, einem von hinten kommenden, sehr schnell fahrendem E-Bike an einer engen Stellen in der Altstadt ausweichen. Mag sein, das Velos dort fahren dürfen, finde ich allerdings auch überflüssig. E-Bikes müssten verboten werden», schreibt ein User im Forum Stadtmelder auf der Website der Stadt St. Gallen.
Ein weiterer doppelt nach: «Ich stimme dem zu. Die mangelnde Rücksichtnahme und das Verstossen gegen Verkehrsregeln findet man nicht nur in Fussgängerzonen, sondern auch in Tempo 30-Zonen.»
St. Galler beklagen sich über E-Bike-Rowdies in der Altstadt.
Auch Passanten nerven sich über Velofahrer. Video: viv
Gefährliches Durchschlängeln
Die Stadtpolizei St. Gallen kennt das Problem: «Bei uns treffen ab und zu Reklamationen über E-Bikes-Rowdies in der Altstadt ein», sagt Dionys Widmer, Sprecher der Stapo. «Vor allem gefährliches Durchschlängeln in der Fussgängerzone wird gemeldet.» Die Polizei führe deshalb auch regelmässig Kontrollen durch. «Doch wie so oft wenn die Polizei da steht, verhalten sich alle ganz anständig.» Bislang sei es zu keinen Unfällen zwischen Fussgängern und E-Bike-Fahrer gekommen. Auch Bussen hätten keine ausgestellt werden müssen.
E-Bikes teilweise verboten
Doch sind E-Bikes in der Altstadt überhaupt erlaubt? So pauschal lässt sich das nicht sagen. «Es gibt in der Altstadt verschiedene Fahrverbote», sagt Widmer. So gebe es allgemeine Fahrverbote, die für alle Fahrzeuge sowie für Velos, Mofas und E-Bikes gelten. Daneben gibt es die dreigteilten Fahrverbote, die für LKWs, Autos und Mofas ihre Gültigkeit haben. Diese Fahrverbote gelten auch für gewisse E-Bikes: «E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt und einer Tretunterstützung bis 25 km/h gelten als Velo und dürfen auch im dreigeteilten Fahrverbot fahren.»
Anders sehe es bei E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h und einer Leistung von 500 bis 1000 Watt aus. «Diese gelten als Motorfahrräder und müssen gelbe Nummernschilder montiert haben – eben solche wie sie Mofas auch haben müssen.»
Keine Geschwindigkeitsbussen für E-Bike-Fahrer
E-Bike-Fahrer büssen, die in Tempo 30er- oder 20er-Zonen zu schnell unterwegs sind, ist nicht möglich. «E-Bikes haben keine geeichten und geprüften Tachos. Also können die E-Bike-Fahrer gar nicht verlässlich wissen, wie schnell sie unterwegs sind.» Daher werden Velofahrer, die von Radarfallen erfasst werden, nicht gebüsst. Anders sehe es jedoch aus, wenn ein Velofahrer mit 50 durch eine 20er-Zone fährt. Da könne man erwarten, dass der Velofahrer sich bewusst ist, dass er viel zu schnell unterwegs ist. Hier kann laut Widmer Anzeige erstattet werden.