Galmiz: Stiftung Landschaftsschutz klagt

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Galmiz: Stiftung Landschaftsschutz klagt

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) hat nach dem positiven Umzonungsentscheid des Freiburger Staatsrats für Galmiz eine Aufsichtsbeschwerde an den Bundesrat eingereicht.

Die volle Kompensation der 55 Hektaren verlorener Fruchtfolgefläche müsse gewährleistet sein, ansonsten sei die Umzonung bundesrechtswidrig.

Der Landschaftsschutz betont in einer Mitteilung vom Dienstag, dass die Kompensation von Fruchtfolgeflächen von der eidgenössischen Raumplanungsverordnung wie auch vom kantonalen Richtplan verlangt werde. Der Bundesrat habe den Kanton Freiburg bereits bei der Richtplangenehmigung im vergangenen September ermahnt, das bisherige Defizit von 130 Hektaren zu kompensieren. Dazu komme nun der Verlust von 55 Hektaren, hält die SL im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung eines amerikanischen Pharmakonzerns fest. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) seinerseits habe im Dezember festgehalten, dass die Umzonung nur bei einer vollständigen Kompensation der Fruchtfolgeflächen rechtmässig sei, und zwar durch die Rückzonung von Bauzonenreserven.

Die SL zweifelt nach eigenen Angaben an der Machbarkeit dieser Bedingungen. Bezeichnenderweise habe der Freiburger Staatsrat in seinem Genehmigungsentscheid vom 22. Dezember 2004 die Frage der Kompensation des Fruchtfolgeflächenverlusts mit keinem Wort erwähnt. Nach den Worten der SL entspricht die vorgesehene Arbeitszone in der Gemeinde Galmiz klar nicht den Kriterien des kantonalen Richtplans für eine Arbeitszone. «Würde der Bundesrat das Vorgehen des Kantons Freiburg gutheissen, dann würden damit all jene Kantone desavouiert, die sich den Verfahrensregeln des Raumplanungsrechts zu unterziehen pflegen», schreibt die SL. Die Stiftung erwartet nun, das der Bundesrat beim Freiburger Staatsrat (Regierung) interveniert. Falls sich die Kompensation als nicht realistisch erweise, müsse die Einzonung als bundesrechtswidrig bezeichnet werden. Den Staatsrat fordert die SL auf, den noch unbekannten Pharmakonzern über die Aufsichtsbeschwerde zu informieren.

(dapd)

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