Stadt LuzernGastroarbeiter steckt vier Leute mit Tuberkulose an
In einer Stadtluzerner Beiz arbeitete eine an Tuberkulose erkrankte Person. Trotz des Verdachts unterliess der Mann es, sich zu testen. Vier weitere Personen steckte er an.
- von
- emi

Die Impfung gegen Tuberkulose wird vom Bund nur noch in Ausnahmefällen empfohlen, da ihr Schutz beschränkt und das Risiko einer Ansteckung sehr klein ist.
In einem Stadtluzerner Restaurant hat über Monate hinweg ein Mann gearbeitet, der an Tuberkulose litt. Die schwere Lungenkrankheit verheimlichte er und infizierte vier weitere Personen aus seinem Umfeld, wie die Zentralschweiz am Sonntag berichtete.
Tuberkulose zählt zu den meldepflichtigen Erkrankungen
Vor rund zwei Jahren wurde er von einem Freund, der ebenso an Tuberkulose erkrankt war, angesteckt. Die schwere Infektionskrankheit zählt zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Sobald ein Verdacht vorliegt, muss der Arzt das Bundesamt für Gesundheit und den Kantonsarzt benachrichtigen. Anschliessend führt die Lungenliga eine Umgebungsabklärung durch, um herauszufinden, «wer längeren Kontakt mit dem ansteckenden Tuberkulose-Patienten hatte – wer also einem Infektionsrisiko ausgesetzt war», sagte Markus Jutzi, Teamleiter bei der Abteilung Infektionskrankheiten der Dienststelle Gesundheit und Sport zur «ZaS».
Gastromitarbeiter verheimlichte Krankheit
Der Gastromitarbeiter log seinen Chef, den Leiter eines Luzerner Restaurants, offenbar an: Er habe einen Test machen lassen und dieser sei negativ ausgefallen. Er wohnte weiterhin in einer Wohngemeinschaft, arbeitete im Restaurant und traf Freunde.
Im vergangenen Sommer hatte der Mann die ersten Beschwerden, Ende Jahr stand auch die ärztliche Diagnose fest: offene Tuberkulose. Zwei Wochen lang wurde er im Spital unter Quarantäne gestellt.
Vier Personen angesteckt
Nach einer weiteren Umgebungsabklärung stellte sich heraus, dass er mehrere Mitarbeiter und Personen aus seinem privaten Umfeld angesteckt hat. Darunter auch seinen Chef. Die Betroffenen mussten eine neunmonatige Antibiotika-Theraphie über sich ergehen lassen.
Bedingte Geldstafe von 80 Tagessätzen à je 90 Fr. und Busse
Zwei von den angesteckten Personen haben bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet. Der Gastromitarbeiter wurde zu einer bedingten Geldstarfe von 80 Tagessätzen à je 90 Franken und zu einer Busse von 1800 Franken verurteilt. Hinweise, dass auch Restaurantgäste einem Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen seien, gibt es laut dem Zeitungsbericht keine.