Polizei warnte nicht vor Mörder: Gefolterte Frau verklagt Kanton Luzern

Aktualisiert

Polizei warnte nicht vor MörderGefolterte Frau verklagt Kanton Luzern

Der Freund von Nicole Dill war ein polizeibekannter Mörder und Vergewaltiger - doch die Polizei sagte ihr davon nichts. Die Folgen waren fatal. Jetzt will Dill Gerechtigkeit.

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Nicole Dill hat über das Erlebte ein Buch geschrieben und setzt sich heute für andere Gewaltopfer ein.

Nicole Dill hat über das Erlebte ein Buch geschrieben und setzt sich heute für andere Gewaltopfer ein.

Der Fall sorgte 2007 für grosses Aufsehen: Elf Stunden lang wurde Nicole Dill von ihrem Freund vergewaltigt, gequält und misshandelt. Sie überlebte wie durch ein Wunder. Vor ihrem Horrorerlebnis hatte Dill schon einmal Kontakt mit der Polizei gehabt, man sprach dabei über ihren Freund, ihren späteren Peiniger. Für den betreffenden Polizisten am Telefon war dieser kein unbeschriebenes Blatt: «Roland A., pol. bestens bekannt, (?) Tötungsdelikt und diverse Vorgänge, darunter Stalking», vermerkte er laut «Beobachter» im Polizeijournal.

Der Anruferin riet der Polizist damals, sich unverzüglich von ihrem Freund zu trennen, dabei sagte er ihr jedoch nichts über die dunkle Vorgeschichte ihres Freundes. Dill befolgte den Rat des Polizisten und trennte sich von ihrem Freund. Mit fatalen Folgen: Roland A. nahm sie in seine Gewalt, die Folter begann. Sogar mit einer Armbrust schoss der Täter auf sie. Seit damals gilt er als «Armbrust-Amok». In der U-Haft nahm er sich das Leben. Als «Beihilfe zum Tötungsversuch» bezeichnet

Nicole Dill diesen fatalen Rat des Kantonspolizisten heute, sieben Jahre später, wie der «Beobachter» in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.

Opferschutz soll höher als Täterschutz gewichtet werden

Dill rappelte sich nach ihrem Horrorerlebnis auf und begann sich für andere Opfer einzusetzen - mit «Sprungtuch» schuf sie gar eine Anlaufstelle für Gewaltopfer. Und auch heute kämpft Dill noch weiter: Ihre Anwältin reicht in diesen Tagen eine Haftungsklage gegen den Kanton Luzern ein. Nun soll das Gericht klären, ob sich der Polizeibeamte damals falsch verhalten hat.

Die Polizei habe Dill damals «im Rahmen ihrer Befugnisse und Möglichkeiten über die Situation aufgeklärt», hiess es seitens des Kantons Luzern. Dill sieht das anders: Um den Opferschutz zu gewährleisten, sei ein korrektes Verhalten der Amtsstellen nötig: «Denn es darf nicht sein, dass ein überlebendes Opfer wie ich die Verantwortung für eine Tat tragen muss, wenn andere daran schuld sind», sagt sie. Und: «Ein ernst gemeinter Opferschutz basiert auf dem korrekten Verhalten der beteiligten Amtsstellen.» Auch Rechtsprofessor Martin Killias kam in einem Gutachten zum Schluss, dass der Wachtmeister durchaus unmissverständlich vor der Gefährlichkeit ihres späteren

Peinigers hätte warnen können, zumal dieser unter Auflagen auf freiem Fuss war.

«Unserer Ansicht nach liegt eine Pflichtverletzung des Polizeibeamten vor, und zwar nicht bloss als Unterlassung, sondern als Begehungsdelikt», sagt Dills Rechtsvertreterin Cristina Schiavi. «Ein positives Urteil wäre ein Fingerzeig, künftig

den Opferschutz höher zu gewichten als die Persönlichkeitsrechte von verurteilten Gewaltverbrechern», so Schiavi weiter.

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