Geiselnehmer und Sexualtäter vor Gericht
Ein mehrfacher Bankräuber und Sexualtäter ist vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sargans in Buchs SG gestanden.
Die Anklage fordert sieben Jahre Zuchthaus und den Aufschub der Strafe zugunsten einer Verwahrung.
Falls der Angeklagte während des Vollzugs der Zuchthausstrafe an einem ambulanten psychiatrischen Intensivprogramm teilnimmt, kann nach Auffassung der Staatsanwaltschaft von einer Verwahrung abgesehen werden. Das Urteil steht noch aus.
Vier Banküberfälle mit Geiselnahme
Der vorbestrafte Mann ist teilweise geständig. Der heute 62- Jährige hatte 1995 in Sevelen SG, 1996 in Bellach SO und 1997 in Beinweil am See AG maskiert eine Bank überfallen und jeweils eine Bankkundin als Geisel genommen. Er hatte den Frauen eine Pistole an die Schläfe gesetzt und von den Bankangestellten Geld verlangt.
1998 verübte er einen weiteren Banküberfall auf die Thurgauische Kantonalbank in Horn. Dort nahm er einen Mann als Geisel. Bei den vier Banküberfällen erbeutete er 432 000 Franken.
Die Geiselnahmen gestand der Angeklagte: Er habe aber nie jemanden verletzen wollen. Seine Waffe sei nicht geladen gewesen, beteuerte er. Die Banküberfälle habe er aus Verzweiflung über seine chaotische finanzielle Situation begangen.
Sexualtaten
In Weinfelden hatte er laut Anklage 1998 versucht, eine junge Frau zu vergewaltigen. Ein Jahr später zwang er eine Frau in Lenzburg, ihn sexuell zu befriedigen. Die Anklage qualifizierte diese Tat als sexuelle Nötigung.
Ebenfalls 1998 versuchte er, ein Mädchen sexuell zu nötigen. 2004 belästigte er ein 12-jähriges Mädchen in Felsberg GR sexuell. Am selben Tag packte er in Domat Ems eine 18-Jährige und versuchte, sie zu küssen. Die Frau wehrte sich erfolgreich.
Vorstrafen
Der Veranstalter von Jass- und Lottoanlässen war bereits 1984 unter anderem wegen unzüchtigen Handlungen, Unzucht, Notzucht, Nötigung zu unzüchtigen Handlungen, Unzucht mit Kindern und Exhibitionismus zu acht Jahren Zuchthaus und einer Massnahme verurteilt worden. Bis zu seiner neuerlichen Verhaftung lebte er in einem Wohnwagen in Chur.
Erwischt wurde er 2004 nach seinen sexuellen Übergriffen in Felsberg. Die Auswertung von DNA-Material überführte ihn als den Bankräuber von Horn und Bellach und als den Sexualtäter von Weinfelden. Der Mann sei gefährlich und unberechenbar, befand die Anklage.
Drei Jahre Zuchthaus
Der Verteidiger forderte drei Jahre Zuchthaus für die Geiselnahmen. Bei den Sexualdelikten verlangte er, abgesehen von zwei Fällen, Freispruch und Verzicht auf Verwahrung. Der Mann sei therapierbar.
Die Verteidigung übte massive Kritik an Formfehlern im Zusammenhang mit dem psychiatrischen Gutachten. Die Unvoreingenommenheit sei nicht gewährleistet gewesen. So habe der Gutachter nur sechs Stunden mit dem Angeklagten gesprochen, um die Verwahrung abzuklären.
(sda)