Dreiste Räuberin: «Geld her oder Aids!»

Aktualisiert

Dreiste Räuberin«Geld her oder Aids!»

Eine gerade 25-jährige Drogenkonsumentin hat in Winterthur und Zürich 14 Frauen sowie ein Ehepaar überfallen und mit einer angeblich HIV-infizierten Spritze bedroht. Jetzt kassierte die Täterin eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.

von
Attila Szenogrady

Die eindrückliche Serie der gebürtigen Winterthurerin setzte am Albani-Fest 2007 ein. An jenem 30. Juni wartete die Heroinkonsumentin am Winterthurer Bahnhofplatz vor einem Bancomaten, bis um 19 Uhr eine Frau auftauchte und Geld beziehen wollte. Kaum hatte das Opfer die Karte eingesteckt, wurde es von der Angeklagten mit einer blutverschmierten Spritze bedroht. «Ich will 1000 Franken und han e Sprütze, wo mit Aids infiziert isch», drohte die Räuberin und richtete die Nadelspitze gegen den linken Oberarm der Geschädigten. Diese drückte auf die Taste für eine Hunderternote, worauf die Täterin die Beute aus dem Geldfach riss und das Weite suchte.

Frauen als Opfer ausgesucht

Keine 15 Minuten später bedrohte die Angeklagte am Winterthurer Neumarkt auf die gleiche Weise eine zweite Frau und nahm dieser 70 Franken ab. Ein dritter Coup am Bahnhofplatz misslang, da sich eine Passantin aus einem Bancomatenraum rechtzeitig absetzen konnte.

Die perfide Räuberin setzte in den nächsten Tagen ihre Serie in Zürich fort. Insgesamt kam es innerhalb von elf Tagen zu 13 Raubüberfällen mit 14 weiblichen Opfern. Nur in einem Fall hatte es die Täterin gewagt, auch ein Ehepaar zu bedrohen. Der gesamte Deliktbetrag belief sich auf rund 5485 Franken. Eindrücklich war, dass die Zürcher Polizei die junge Frau am 8. Juli 2007 festnehmen konnte. Kaum war sie zwei Tage später mit einem Strafbefehl wieder entlassen, fiel sie im Zürcher Seefeld über eine Fussgängerin her, bedrohte sie mit einer Spritze und nahm ihr 1700 Franken ab.

HI-Ansteckung bloss erfunden

Am 27. Juli 2007 war Schluss. Die Angeklagte wanderte erneut hinter Gitter und hält sich heute im Frauengefängnis in Hindelbank auf. Am Mittwoch stand sie vor dem Bezirksgericht Zürich und gab alle Vorwürfe der Anklage zu. Sie gestand auch ein, dass sie gar nicht mit dem HI-Virus infiziert sei. Sie habe dies bloss erfunden, um die Opfer in Angst und Schrecken zu versetzen.

Die Angeklagte hinterliess nicht den besten Eindruck, da sie ihre Überfälle nicht nur bagatellisierte, sondern die Verantwortung immer auf Dritte oder auf ihre Drogensucht abzuschieben versuchte. Die zuständige Staatsanwältin forderte wegen mehrfachen Raubes eine hohe Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Zudem zwecks Suchtbehandlung eine stationäre Massnahme.

Vermindert zurechnungsfähig: Strafsenkung

Der Verteidiger stellte einen Gegenantrag auf höchstens 30 Monate Freiheitsstrafe und verwies auf die schwere Drogensucht seiner Klientin zur Tatzeit. Diese habe jeweils in einem erheblichen Rauschzustand gehandelt.

Eine Argumentation, der sich auch das Gericht nicht verschliessen konnte. Es attestierte der Täterin im Gegensatz zur Staatsanwältin eine Verminderung der Schuldfähigkeit im leichten bis mittleren Grade. So habe die Frau wie «durchgeknallt» gewirkt, erklärte der Gerichtspräsident Roland Heimann. Was zu einer deutlichen Strafsenkung auf noch drei Jahre Freiheitsstrafe führte. Die Hälfte davon wurde für die Ersttäterin zur Bewährung ausgesetzt. Was bedeutet, dass die Frau in drei Monaten wieder frei ist. Allerdings mit dem Damoklesschwert einer langen Probezeit von vier Jahren. Zudem ordnete das Gericht eine Bewährungshilfe für die Räuberin an. Von einer Massnahme sahen die Richter ab.

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