Breitenbach SOGemeinde versteigert mehrere Parzellen Bauland – nur an Einwohner
Auktion um Dorfeigentum: In der Solothurner Gemeinde Breitenbach kommen vier Grundstücke unter den Hammer. Die Käufer müssen allerdings schon im Dorf wohnen und das Areal innert zwei Jahren nach dem Kauf bebauen.
Darum gehts
Gutes Bauland ist in der Schweiz begehrt – und entsprechend knapp. So horten manche Areale, damit deren Preis steigt.
Deswegen versteigert eine Gemeinde nun vier Parzellen, die danach rasch überbaut werden müssen.
Allerdings gibt es einige Auflagen, um den Zuschlag erhalten zu können.
Das Horten von Bauland – also als Geldanlage Areale in einer Bauzone zu erwerben und abzuwarten, bis der Preis steigt – ist vielen Schweizer Gemeinden ein Dorn im Auge. Um hier selbst mit gutem Beispiel voranzugehen, hat sich die Solothurner Gemeinde Breitenbach dafür entschieden, kommunales Bauland freizugeben, und startet eine entsprechende Auktion von Arealen, die ihr 2018 durch den Kauf aus einer Erbmasse zufielen.
Denn auch dort ist gutes Bauland zu einem raren Gut geworden. Wie die «Solothurner Zeitung» berichtet, plane die Kantonsregierung sogar, eine Art Enteignungsgesetz einzuführen: Gemeinden hätten demnach Grundstücksbesitzer zwingen können, brachliegendes Land zu verkaufen.
Einige Auflagen zu erfüllen
Es geht dabei um insgesamt vier Parzellen im Ortsteil Rohrhollen, die zwischen 832 und 870 m² gross sind und für die Mindestgebote zwischen 650 und 750 Franken pro Quadratmeter gelten. Die Grundstücke seien zentral gelegen und voll erschlossen, heisst es im entsprechenden Formular. Die Parzellen würden ab dem 8. August nacheinander angeboten, damit Käufer und Käuferinnen, die bei einem Areal nicht zum Zug kommen, bei einer späteren Auktion um eine andere mitbieten können.
Um überhaupt bieten zu können, müssen interessierte Personen aber einige Auflagen erfüllen. So müssen sie etwa mindestens seit dem 28. März in der Gemeinde wohnhaft sein und verpflichten sich, innert zwei Jahren nach dem Kauf mit dem Bau eines Einfamilienhauses zu beginnen. Ein Weiterverkauf oder eine Aufsplittung der Parzelle ist nicht zulässig – bei einem solchen Vorhaben müsste das Land zum selben Preis an die Gemeinde zurückverkauft werden.
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