Sparmassnahme: Genf streicht Sittenpolizei Pauschalspesen

Aktualisiert

SparmassnahmeGenf streicht Sittenpolizei Pauschalspesen

In Genf erhielten Sittenpolizisten monatlich 1000 Franken, um ihre beruflichen Ausgaben zu decken. Doch damit ist nun Schluss.

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kün
Ab dem 1. April werden alle Genfer Polizisten ihr Sandwich und ihren Kaffee aus der eigenen Tasche vorstrecken müssen. (Symbolbild)

Ab dem 1. April werden alle Genfer Polizisten ihr Sandwich und ihren Kaffee aus der eigenen Tasche vorstrecken müssen. (Symbolbild)

Keystone/Salvatore di Nolfi

1000 Franken – diesen Betrag bekamen Genfer Sittenpolizisten bisher pro Monat als Pauschalspesen. Damit sollte verhindert werden, dass die Beamten sich bestechen lassen. Nun wird die Praxis abgeschafft, schreibt die Zeitung «Tribune de Genève».

Beamte der Sittenpolizei, die im Rotlichtmilieu ermitteln, erhalten pro Arbeitstag 45.50 Franken, womit monatlich rund 1000 Franken zusammenkommen. Diese Polizisten müssten regelmässig teure Lokale kontrollieren, der Betrag sei deshalb entsprechend hoch, schreibt die Zeitung.

Ziel: 2 Millionen sparen

Nun aber kommt die Kehrtwende: Ab April werden auch diese Beamten ihre Konsumationen aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Das hat der Genfer Regierungsrat entschieden. Lediglich vier Einheiten, darunter die Betäubungsmittelbrigade, werden die Pauschale beibehalten.

Künftig werden die Beamten nachträglich die Rechnung bei ihrem Arbeitgeber einreichen müssen. Nur dann wird ihnen das Geld zurückerstattet – sofern es sich um eine begründete Ausgabe gehandelt hat. Mit dieser Massnahme erhofft man sich in Genf, zwei Millionen Franken pro Jahr einzusparen.

Keine Pauschalspesen bei Kapo Bern und Zürich

Solche Pauschalspesen kenne man im Kanton Zürich nicht, sagt Sprecher Beat Jost. «Für unsere Polizisten gilt dasselbe Spesenreglement wie für jeden Angestellten des Kantons.» Konkret heisse das: «Ausgaben, die wir mit unserem privaten Geld beglichen haben, werden nur zurückerstattet, wenn dies im Personalgesetz vorgesehen ist.»

Ähnlich hält es die Kantonspolizei Bern. Sprecherin Jolanda Egger: «Bei uns gibt es keine pauschale Spesenvergütung.» Dienstliche Auslagen würden zurückerstattet werden, nachdem der jeweilige Vorgesetzte diese visiert habe. Dieses Vorgehen gelte für alle Polizisten – egal, bei welcher Einheit sie tätig sind.

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