Boni-Zahlungen: Gesetz revidieren anstatt gegen die UBS klagen

Aktualisiert

Boni-ZahlungenGesetz revidieren anstatt gegen die UBS klagen

Nicht betteln müsse die UBS, sondern klagen, sagt Ständerat Hans Hess. Die Chancen einer Klage seien sehr gering, sagt Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht. Deshalb sollen die Politiker besser die Gesetze für die Zukunft ändern.

von
Lukas Mäder

Die UBS soll vor Gericht ziehen, um an die Boni ihrer früheren Manager heranzukommen. Diese Möglichkeit sieht der freisinnige Ständerat Hans Hess (OW) im Obligationenrecht gegeben. Er will, dass der Bund in den Verträgen mit der UBS verlangt, dass die Bank eine solche Klage einreiche, sagt Hess heute in der «Neuen Luzerner Zeitung». Er habe dieses Anliegen auch beim Finanzdepartement deponiert.

«Verträge bereits unterschrieben»

Beim Finanzdepartement hat diese Anregung keine Geschäftigkeit ausgelöst: «Die Verträge mit der UBS sind bereits unterschrieben», sagt Sprecher Roland Meier. Hess müsse seinen Vorschlag über die Kommission einbringen: «Dann wird man auch einen Weg finden, das festzulegen.» Derzeit gebe es mit der UBS keine Gespräche über die Boni. Aber die Bankenkommission habe ein Auge auf dem Thema.

Hess' Parteikollege, FDP-Präsident Fulvio Pelli, will sich nicht juristisch äussern: «Wir machen Politik», sagt der Tessiner, der selbst Anwalt ist. Aber Pelli bekräftigt die Position der FDP: «Die Boni der Topmanager müssen zurückbezahlt werden. Wie das geschieht, ist Sache der UBS.»

Kaum Chancen auf Rückzahlung

Nicht politisch, sondern juristisch will sich dafür der Berner Professor für Wirtschaftsrecht, Peter V. Kunz äussern: «Aus justischer Sicht ist es Augenwischerei, Hoffnungen auf Rückzahlungen der Boni zu machen.» Kunz glaubt nicht, dass die Boni zurückbezahlt werden. «Es gibt gesetzlich keine saubere Handhabung», sagt er und erteilt damit dem Vorschlag von Hess eine Absage. Eine Verantwortlichkeitsklage, wie sie auch die SP bereits ins Spiel gebracht hat, sei zwar möglich. Die Chancen seien aber nicht besonders hoch.

Für Kunz steht deshalb nicht die Vergangenheitsbewältigung im Vordergrund, sondern die zukünftige Regelung: «Mit der anstehenden Aktienrechtsrevision hat das Parlament die Möglichkeit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.» So findet er den Vorschlag der Bankenkomission sinnvoll, ein Bonus-Malus-System einzuführen, das auf Nachhaltigkeit beruht. Boni würden auf ein Sperrkonto einbezahlt und erst nach einigen Jahren ausbezahlt, angepasst an die Nachhaltigkeit des Erfolgs. Dieses Modell unterstützt auch CVP-Präsident Christophe Darbellay.

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