Gewissensprüfung soll abgeschafft werden

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Gewissensprüfung soll abgeschafft werden

Die geplante Abschaffung der Gewissensprüfung für die Zulassung zum Zivildienst ist einen weiteren Schritt näher gerückt.

Die vorberatende sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hat der entsprechenden Vorlage des Bundesrats mit 18 gegen sechs Stimmen klar zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag bekannt gaben. Die vorgesehene Erhöhung der Mindestabgabe für den Wehrpflichtersatz von 200 auf 400 Franken wurde - bei sieben Enthaltungen - mit 14 zu drei Stimmen ebenfalls deutlich gutgeheissen. Die Vorlage zur Abschaffung der Gewissensprüfung sieht im Kern vor, dass ein ziviler Ersatzdienst künftig anderthalb Mal so lange dauern soll wie der nicht geleistete Militärdienst. Die Bereitschaft, einen derart verlängerten Dienst in Kauf zu nehmen, soll dabei als Tatbeweis der jeweiligen Gesuchsteller anerkannt werden. Zwei Anträge, diesen Verlängerungsfaktor auf 1,2 zu verkürzen beziehungsweise auf 1,8 zu verlängern, wurden jeweils mit klaren Mehrheiten abgelehnt. Hingegen beantragt die Kommission mit 17 gegen acht Stimmen eine «Verlängerungsklausel» für den Fall einer stark ansteigenden Zahl von Zivildienstgesuchen. Sollten die Armeebestände wegen eines solchen Anstiegs der Gesuchszahlen nicht mehr garantiert werden können, so will die nationalrätliche Kommission die Dauer eines zivilen Ersatzdienstes auf das maximal 1,8fache des nicht geleisteten Militärdienstes verlängern. Ein Antrag, zivile Ersatzdienste in der Landwirtschaft nicht zu ermöglichen, wurde mit 22 gegen drei Stimmen abgelehnt. Eine weitere Forderung, vor der Zulassung einer Person zum Zivildienst auch einen Strafregisterauszug zu verlangen, wurde mit 13 gegen vier Stimmen verworfen. Der Bundesrat hatte die Vorlage zur Abschaffung der Gewissensprüfung für den Zivildienst Ende Februar dieses Jahres verabschiedet. (dapd)

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