BernGiftmord-Prozess – Verteidiger und Staatsanwaltschaft ziehen Urteil weiter
Das letzte Wort im Berner Giftmord-Fall ist noch nicht gesprochen. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft ziehen das Urteil ans Obergericht weiter.
- von
- Lucas Orellano
Darum gehts
Am 19. Januar wurde ein 51-Jähriger für den Giftmord an seiner Ehefrau zu 14 Jahren Haft verurteilt.
Wie 20 Minuten weiss, ziehen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft das Urteil weiter.
Die Staatsanwaltschaft erachtet das Strafmass als zu gering. Sie hatte 18,5 Jahre gefordert.
Es sei ein hartes Urteil, sagte Philipp Kunz, Verteidiger des erstinstanzlich verurteilten Giftmörders von Bern, direkt im Anschluss an den Prozess zu 20 Minuten. Der Prozess vor dem Berner Regionalgericht war am 19. Januar mit einer Verurteilung zu 14 Jahren Gefängnis wegen Mordes zu Ende gegangen.
Nun ist klar: Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons ziehen das Urteil weiter. Dies bestätigen beide Seiten auf Anfrage von 20 Minuten. Die Verteidigung kommentierte den Weiterzug des Urteils aber nicht weiter.
Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Berner Staatsanwaltschaft, begründet die Berufung damit, dass das Regionalgericht deutlich unter dem beantragten Strafmass geblieben sei. Die Staatsanwaltschaft hatte 18,5 Jahre für den Giftmord an der Ehefrau des Mannes gefordert.
Der Fall wird damit am Berner Obergericht neu verhandelt.
«Skrupellos und absolut feig»
Der Mordprozess fand in erster Instanz am 16. und 19. Januar in Bern statt. Der Angeklagte gab dabei mehrfach an, er könne sich nicht genau an das Vorgefallene erinnern. Der Staatsanwalt warf ihm vor, seine Frau mit einer Überdosis eines Gicht-Medikamentes (Colchicin) vergiftet zu haben. Er habe den Mord länger geplant, das Medikament im Darknet bestellt und zuvor auch verschiedene Methoden zur Tötung seiner Frau recherchiert.
Die Staatsanwaltschaft legte diverse Beweise wie DNA-Spuren an den Tabletten und Pulverrückstände in der Handyhülle des Angeklagten vor. «Er ist ein skrupelloser und absolut feiger Mörder», schlussfolgerte der Staatsanwalt. Die Tat habe er zwei bis drei Monate im Voraus geplant (Bestellungen des Colchicins), während des Verfahrens habe er verschleiert, gelogen und seiner Frau die Schuld zugeschoben, die während Tagen einen qualvollen Todeskampf ausfocht. Der Beschuldigte habe hinterlistig, egoistisch und gefühlskalt gehandelt.
«Fahrlässige Tötung»
Die Verteidigung plädierte dagegen auf fahrlässige Tötung. Der Mann sei zwar schuld am Tod seiner Frau, habe aber nicht absichtlich gehandelt. Sein Klient sei während des ganzen Bestellungsprozesses nie auf einen Hinweis gestossen, wonach eine Überdosierung von Colchicin tödlich sein könne. Dass das Pulver tödlich sein kann, war einfach ausserhalb seiner Vorstellungskraft, so der Verteidiger. Den Tod seiner Frau habe er nicht in Kauf genommen, der Eventualvorsatz sei daher nicht gegeben.
Der Beschuldigte sei folglich vom Vorwurf des Mordes und der vorsätzlichen Tötung freizusprechen und lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu einer angemessenen Freiheitsstrafe zu verurteilen.
Das Gericht folgte der Argumentation des Staatsanwaltes und verurteilte den 51-Jährigen zu 14 Jahren Haft und zur Zahlung von Genugtuung an die Angehörigen seiner getöteten Frau.
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