GerichtsfallGolferin verklagt ihren Arzt nach Operation wegen Körperverletzung
Eine Bernerin klagte ihren Arzt nach einer Operation wegen schwerer Körperverletzung an. Dieser hat neben der eigentlichen Fussoperation nämlich auch die Zehen der Frau operiert. Das Berner Obergericht wies die Klage ab.
Eine junge Bernerin ging gerichtlich gegen ihren Arzt vor, der neben einer eigentlichen Operation am Fuss der Patientin zusätzlich auch noch ihre Zehen operierte. Die angehende Profigolferin bemerkte den ungewollten Eingriff kurz nach der Operation, da sie ihre Zehen nicht mehr richtig bewegen konnte. In der Tat wurden der Frau die Mittelgelenke der Zehen entfernt und durch kleine Prothesen ersetzt, welche die Zehen in Position halten sollten. Die Frau hatte sogenannte Hammerzehen, eine Fehlstellung, bei der ein Glied der Zehe wie ein Hammer zum Boden zeigt, berichtet die Zeitung «Bund». Die Patientin beteuert, dass ihr von der Operation an den Zehen nichts gesagt wurde.
Die Golferin zeigte den Arzt in der Folge wegen schwerer Körperverletzung an, da sie dem Eingriff an den Zehen «niemals zugestimmt» hätte. Laut der Klägerin habe der Arzt ihr gegenüber eingeräumt, dass die Aufklärung über den zusätzlichen Eingriff im Arbeitsalltag untergegangen sei.
Anklage abgewiesen
Vor dem Berner Obergericht wurde die Strafanzeige gegen den Arzt jedoch abgewiesen, wie ein kürzlich publizierter Entscheid zeigt. Dies, weil die Folgen des Eingriffs nicht schlimm genug seien, um eine schwere Körperverletzung anzuklagen. Eine Anzeige wegen leichter Körperverletzung ist hingegen nicht mehr möglich, weil die Antragsfrist von drei Monaten nach dem Vorfall längst verstrichen ist. Die Klägerin muss nun selbst für die Gerichtskosten von 1000 Franken aufkommen oder den Fall vors Bundesgericht ziehen.